Den Gefangenen aus zehn Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt Hameln bleiben somit laut Ministerium insgesamt 924 Hafttage erspart. Ein Gnadenerweis vor Weihnachten ist laut Ministerium an enge Voraussetzungen geknüpft.
Die restliche Haftzeit darf noch maximal einen Monat betragen und das Verhalten muss beanstandungsfrei gewesen sein. Von der vorzeitigen Entlassung ausgeschlossen sind Gefangene, die wegen vorsätzlicher Tötungs- oder Sexualdelikte in Haft sind. Wer möchte, kann die Gnade auch ablehnen. Insgesamt vier Gefangene haben dieses Jahr demnach darauf verzichtet, vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden.
In Bremen wurden laut Justizressort bislang sechs Menschen vorzeitig aus Haftanstalten entlassen. Im vergangenen Jahr waren elf Gefangene. Ein Sprecher teilte mit, es gehe dabei nicht um christliche Gnade, sondern darum, Gefangene nicht zu ungünstigen Zeiten zu entlassen, wenn viele Hilfs- und Unterstützungsangebote wegen der Feiertage nur eingeschränkt erreichbar seien.