Auf dem Gnadenweg sind in Schleswig-Holstein mit Stand 11. Dezember 31 Gefangene aus dem Gefängnis entlassen worden. «Die Gewährung eines Gnadenerweises aus Anlass des Weihnachtsfestes ist ausgeschlossen für solche Gefangene, gegen die nach dem 1. Oktober 2023 ein sogenannter Disziplinararrest in der Haft verhängt worden ist», sagte ein Sprecher des Justizministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Im vergangenen Jahr war 27 Gefangenen «Weihnachtsgnade» gewährt worden.
Bedingung für eine vorzeitige Entlassung ist nach Ministeriumsangaben, dass die Strafzeit regulär im Zeitraum bis 6. Januar 2024 endet. Außerdem darf nicht bereits eine weitere Haftstrafe zum Vollzug anstehen.
Die umgangssprachlich als Weihnachtsamnestie bezeichneten Gnadenerweise aus Anlass des Weihnachtsfests entsprächen einer guten Tradition, sagte der Sprecher. «So kann im Angesicht des nahenden Weihnachtsfests unter bestimmten Voraussetzungen von der Vollstreckung eines nur noch geringen Strafrests abgesehen werden und insoweit Gnade vor Recht ergehen.» Das sei Ausdruck humaner Strafverfolgung, die auch Nächstenliebe und Barmherzigkeit kenne.
Nach Ministeriumsangaben waren im Norden zum Stichtag 13. Dezember von 1438 Haftplätzen 1223 belegt. Dabei ist auch die Jugendanstalt berücksichtigt.