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Alkoholverbot am Hauptbahnhof: Polizei setzt auf Gespräche

Seit zwei Monaten gilt am Hamburger Hauptbahnhof ein Alkoholverbot. Wer trotzdem Bier oder Wein trinkt, riskiert ein Bußgeld. Die Polizei ist bislang aber nicht allzu streng.
Alkoholverbot am Hamburger Hauptbahnhof
Ein neues Hinweisschild zum Verbot von Alkoholkonsum ist am Hachmannplatz vor dem Hauptbahnhof zu sehen. © Christian Charisius/dpa

Bei der Durchsetzung des Alkoholverbots am Hamburger Hauptbahnhof setzt die Polizei bislang auf Dialog. «In den ersten Wochen seit der Einführung der Verordnung wurden seitens der Streifen verstärkt Aufklärungsgespräche mit Reisenden, Passanten und Menschen aus der Trinkerszene geführt», erklärte ein Sprecher der Innenbehörde. Vereinzelt seien Verstöße registriert worden. Laut Verordnung wird in solchen Fällen ein Bußgeld von 40 Euro fällig, im Wiederholungsfall von 200 Euro. Die Polizei habe jedoch erst mal nur Flyer verteilt und über das Verbot im Bahnhof sowie auf dem Hachmann- und Heidi-Kabel-Platz informiert. «Das persönliche Gespräch führt hierbei in der Regel umgehend zur Einsicht», erklärte der Sprecher weiter.

Seit dem 2. April dürfen alkoholische Getränke auf dem Heidi-Kabel- und dem Hachmannplatz weder mitgeführt noch konsumiert werden. Das Verbot gilt auch auf einem schmalen Streifen an der Südseite des Hauptbahnhofs am Steintordamm. Auf der West- und Nordseite, also dem zur City gewandten Bereich, darf allerdings weiter Alkohol getrunken werden. Die Deutsche Bahn schloss sich der Maßnahme an und untersagte den Konsum auch im Bahnhof selbst. Ausgenommen von der Neuregelung ist die Gastronomie im Bahnhofsgebäude. Erlaubt ist auch weiterhin, seinen Einkauf von Bier oder Wein in der Bahn zu transportieren. Nur Dosen oder Flaschen zum sofortigen Verzehr dürfen nicht mitgenommen werden.

Innensenator Andy Grote (SPD) hatte das Verbot mit der Beobachtung begründet, dass ein erheblicher Anteil der Straftaten am Hauptbahnhof unter Alkoholeinfluss verübt werde. Der Hauptbahnhof wird täglich von mehr als 500.000 Reisenden frequentiert. Er ist zugleich ein Brennpunkt der Kriminalität und Treffpunkt von Trinkern und Obdachlosen. Unweit des Bahnhofs liegt die Drogeneinrichtung Drob Inn, wo harte Drogen legal konsumiert werden können. Bereits seit Oktober vergangenen Jahres gilt in dem Bereich auch ein Waffenverbot.

Neben dem Alkoholverbot verstärkte der Senat die Hilfsangebote für Alkoholkranke und Drogensüchtige. Sogenannte Sozialraumläufer sollen Hilfsbedürftige ansprechen. Das Projekt sei optimal gestartet, hatte die Sozialbehörde in einer ersten Bilanz vor wenigen Tagen erklärt. Nach Angaben des Sicherheitsdienstes, der die rund 20 Sozialraumläufer stellt, wurden bis Mitte Mai rund 1000 Hilfeleistungen protokolliert. Die an ihren roten Jacken mit der Rückenaufschrift «Sozial, sicher, vor Ort» erkennbaren Sozialraumläufer sind in Dreierteams täglich zwischen 6.00 Uhr morgens und 22.00 Uhr im Einsatz. Sie sollen hilfsbedürftige Menschen über Hilfsangebote informieren und gegebenenfalls auf Regelverstöße hinweisen.

© dpa
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