In Frankfurt steht eine 33 Jahre alte Frau wegen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor Gericht. Der Angeklagten wird zudem vorgeworfen, die Fürsorgepflicht für zwei ihrer Kinder verletzt zu haben. In dem Prozess vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG), der am Mittwoch begann, sind acht Folgetermine vereinbart.
Zuhal A. soll 2011 mit ihrem damaligen Ehemann Patrick N., ihrer 2009 geborenen Tochter und ihrem 2011 geborenen Sohn nach Pakistan gereist sein, wo sich Patrick N. der «Islamischen Bewegung Usbekistan» als Kämpfer angeschlossen haben soll. Nachdem der Mann 2012 bei einem Drohnenangriff getötet worden wurde, ging die Angeklagte eine weitere Ehe nach islamischem Ritus ein.
Pakistan, Afghanistan, Syrien - und die Kinder immer dabei
Mit dem zweiten Ehemann und ihren Kindern soll sie von Pakistan nach Afghanistan und von dort 2014 über den Iran und die Türkei nach Syrien weitergereist sein. Dabei soll sie, so die Generalstaatsanwaltschaft, «billigend in Kauf genommen haben, dass sie ihre Kinder durch die Verbringung in ein Bürgerkriegsgebiet ganz erheblichen Gefahren aussetzen würde».
Innerhalb des IS soll sie in einem sogenannten Witwenbüro gearbeitet haben, wo Witwen gefallener IS-Kämpfer untergebracht, betreut und versorgt werden, etwa als Dolmetscherin.
2019 wurde sie von Einheiten der kurdischen Volksverteidigung festgenommen und befand sich gemeinsam mit ihren Kindern in einem Gefangenenlager. Im November 2022 wurde sie nach Deutschland zurückgeholt und unmittelbar nach ihrer Landung in Ramstein festgenommen. Im Januar 2023 wurde der Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt und die Untersuchungshaft beendet.