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Clan wegen Entführung eines Voodoo-Zauberers vor Gericht

Voodoo, Entführung, Schüsse in einem Wohnviertel. In Leipzig scheitert ein Fall von wundersamer Geldvermehrung, der angebliche Magier wird entführt. Jetzt endet der Prozess gegen fünf Männer.
Gericht
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Es ist einer der skurrilsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre: Eine syrische Familie vertraut einem angeblichen Voodoo-Zauberer 15.000 Euro an. Dieser hatte ihnen versprochen, mithilfe von Beschwörungsformeln das Geld auf wundersame Weise zu vermehren. Als der Plan scheitert, entführt die Familie den faulen Zauberer aus Leipzig und bringt ihn nach Magdeburg. Nach der Befreiung des Mannes durch Spezialeinsatzkräfte der Polizei stehen fünf Männer der Familie vor dem Landgericht Leipzig. In dieser Woche wird das Urteil erwartet.

Anfang vergangenen Jahres geht die Familie aus Syrien, die in Magdeburg lebt, einem Mann aus Kamerun auf den Leim. Er behauptet, mittels Zauberei Geld vervielfachen zu können. Leichtgläubig übergibt die Familie dem angeblichen Voodoo-Zauberer 15 000 Euro. Wie zu erwarten war, gelingt die Vermehrung trotz geheimnisvoller Flüssigkeit und Beschwörungsformeln nicht. Das Geld und der Magier sind weg.

Die Familie macht ihn in einem Plattenbau in Leipzig ausfindig und fünf maskierte Männer entführen den Mann filmreif. Dabei fallen in dem dicht bewohnten Gebiet auch Schüsse in die Luft. Weil sie kein Geld entdecken, nehmen sie den Mann mit nach Magdeburg. Wenige Tage später kehren sie nach Leipzig zurück, um die Wohnung des Mannes erneut zu durchsuchen. Dabei werden sie von der Polizei festgenommen.

Die Anklage vor dem Landgericht Leipzig lautete auf Geiselnahme, erpresserischen Menschenraub, gefährliche Körperverletzung und versuchte räuberische Erpressung. In der mündlichen Verhandlung hatten sich die Angeklagten zu den Vorwürfen eingelassen. Nach der Beweisaufnahme war laut Staatsanwaltschaft aber der Vorwurf der Geiselnahme nicht nachweisbar. So habe es keine Beweise dafür gegeben, dass dem Opfer tatsächlich mit dem Tode gedroht wurde. 

Daher forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung. Für drei Männer beantragte sie eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und vier Monaten, für zwei andere eine Bewährungsstrafe. Die Verteidigung forderte hingegen für einen Angeklagten Freispruch, für die anderen Bewährungsstrafen.

An diesem Donnerstag haben die Angeklagten das Recht des letzten Wortes, anschließend soll das Urteil verkündet werden.

© dpa
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