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Ex-«Die Basis»-Kanzlerkandidat vor Gericht: Wurde entführt

Der Anwalt Reiner Fuellmich vertrat einst als Spitzenkandidat die Kleinpartei «Die Basis». Nun steht er in Göttingen vor Gericht. Es geht um sechsstellige Summen.
Ex-Kanzlerkandidat Fuellmich
Reiner Fuellmich steht in Berlin vor einem gastronomischen Betrieb und spricht mit Journalisten. © Paul Zinken/dpa/Archivbild

Der ehemalige Kanzlerkandidat der Kleinpartei «Die Basis», der Jurist Reiner Fuellmich, hat Untreuevorwürfe gegen ihn vor Gericht zurückgewiesen. Darüber hinaus ging er die Staatsanwaltschaft scharf an und bezeichnete die Umstände seiner Festnahme als Entführung. Seit Mittwoch muss sich der 65-Jährige vor dem Landgericht Göttingen wegen Untreue in zwei Fällen mit einem Gesamtvolumen von 700.000 Euro verantworten. Zusätzlich wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, zu Unrecht 15.000 Euro an Corona-Soforthilfe erhalten zu haben.

Ermittler hatten im Oktober mitgeteilt, dass der Rechtsanwalt nach einem längeren Aufenthalt in Mexiko von dort abgeschoben und am Flughafen Frankfurt verhaftet worden war. Fuellmich sagte in seiner Einlassung, er sei unter einem Vorwand in das deutsche Konsulat in Mexiko gelockt worden, um ihn dort festzunehmen, da es keinen internationalen Haftbefehl gegen ihn gegeben habe. Als er aus Mexiko abgeschoben wurde, habe er seine Frau weinend zurücklassen müssen. Das werde er nie verzeihen, sagte er.

Er geht zudem davon aus, dass die Untreuevorwürfe gegen ihn nur vorgeschoben sind und der Staatsanwalt auf Anweisung arbeite. «Es geht darum, mich aus dem Verkehr zu ziehen.»

Konkret soll Fuellmich im November 2020 sowie im Mai 2021 einmal 200.000 sowie 500.000 Euro als Darlehen von der von ihm mitgegründeten Stiftung Corona-Ausschuss erhalten haben. Laut Anklage gab er das Geld mit seiner Frau, gegen die ebenfalls ermittelt wird, aus. Er habe nicht vorgehabt, es zurückzuzahlen, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

Bei den übrigen drei Gesellschaftern der gemeinnützigen Gesellschaft sei ein Schaden in Höhe von 150.000 und 375.000 Euro entstanden. Bei der Anklageerhebung ging es ursprünglich um gewerbsmäßige Untreue in 18 Fällen mit einem Schaden von zusammen mehr als einer Million Euro. 16 Fälle wurden aber inzwischen von dem laufenden Verfahren abgetrennt. Zudem soll Fuellmich im April 2020 falsche Angaben zur finanziellen Situation seiner Kanzlei gemacht haben, um 15.000 Euro an Corona-Soforthilfe zu erhalten.

Fuellmich: Die Stiftung war mein Ding

Der inhaftierte Rechtsanwalt soll Gesellschafter und einer von vier Geschäftsführern der Mitte 2020 gegründeten Stiftung Corona-Ausschuss gewesen sein, die sich durch Spenden finanzierte. Ziel der Stiftung sei es gewesen, Fragen zu Wirksamkeit von Coronaimpfungen, Schutzmasken oder der Gefahr von Covid-19 zu beantworten, sagte Fuellmich. «Der Corona-Ausschuss war mein Ding», betonte er.

Fuellmich sagte in seiner Einlassung, dass er stets bereit und in der Lage gewesen sei, das Geld an die Stiftung zurückzuzahlen. Er hätte Immobilien im Wert von mehreren Millionen Euro als Gegenwert gehabt. Unter anderem habe er 200.000 bis 250.000 Euro in einen Whirlpool und einen Pool an seinem Haus investiert, um den Wert zu steigern. Ein Verkauf des Hauses sei unter anderem an einer - aus seiner Sicht zu Unrecht eingetragenen - Grundschuld gescheitert. Hätte er nur das Geld haben wollen, hätte er gar nicht erst einen Darlehensvertrag aufgesetzt, argumentierte der ehemalige Banker. Ihm sei es nie um Geld und immer nur um Gerechtigkeit gegangen.

Geld sollte verschwinden

Es sei zudem mit der Mitgesellschafterin, die ihm die Darlehen genehmigte, besprochen gewesen, das Geld verschwinden zu lassen. Es sollte so vor der vermeintlich drohenden Pfändung von Konten der Stiftung geschützt werden. Deshalb sei auch eine Million Euro in Gold investiert worden und die Co-Geschäftsführerin der Stiftung habe ebenfalls ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro erhalten. Zu den Corona-Soforthilfen sagte er, dass seine Kanzlei zu der Zeit tatsächlich existenzbedroht gewesen sei.

Die zwei übrigen Mitgesellschafter der Corona-Stiftung bezeichnete Fuellmich als «Gangster» und «Verräter». Sie hätten ihn wegen Untreue angezeigt, um ihrerseits an Vermögen der Stiftung zu kommen. Das sei eigentlich nicht möglich, da die Satzung vorsehe, dass die Gesellschafter nicht ausbezahlt würden. Auch gegen die dritte Gesellschafterin, mit der er die Darlehen abschloss, hegt Fuellmich inzwischen Groll. Sie habe eine Verleumdungskampagne gegen ihn geführt. Flapsig sagte er: «Ich hätte sie umbringen können.»

Fuellmichs Anwältin hatte vor der Anklageverlesung unter anderem einen zwei Anträge auf Nichtverlesung der Anklage sowie Einstellung des Verfahrens eingereicht. Sie begründete das damit, dass die Anklagen zum Subventionsbetrug sowie zur Untreue grobe rechtliche Fehler hätten. Zudem schloss sie sich dem Antrag des zweiten, nicht anwesenden Verteidigers, auf Vertagung des Prozesses bis frühestens Ende März an. Auch Fuellmich sprach sich für eine Vertagung aus, da sein zweiter Verteidiger aus terminlichen Gründen derzeit nicht am Verfahren teilnehmen könne. Alle drei Anträge wurde abgelehnt.

Unter anderem wegen einer nachträglich und aus Sicht der Verteidigung rechtswidrig eingetragenen Grundschuld auf die Immobilie habe das Geld bisher nicht zurückgezahlt werden können, argumentiert die Verteidigerin. Anders als von der Staatsanwaltschaft behauptet, seien die Darlehensverträge auch keine unzulässigen Insichgeschäfte gewesen. Fuellmich habe die Darlehen mit einer Co-Geschäftsführerin vereinbart, die allein befugt gewesen sei, die Stiftung zu vertreten.

© dpa
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