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Zupke: SED-Opfern besser helfen

Wer zu DDR-Zeiten politisch verfolgt wurde, leidet oft bis heute - gesundheitlich und finanziell. Jetzt sind zwar Verbesserungen geplant. Aber die SED-Opferbeauftragte ist nicht zufrieden.
Jahresbericht der SED-Opferbeauftragten
Evelyn Zupke, SED-Opferbeauftragte. © Wolfgang Kumm/dpa

Mehr als drei Jahrzehnte nach dem Ende der DDR leiden nach Darstellung der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke immer noch Zehntausende Menschen gesundheitlich und finanziell unter den Folgen ihrer Unterdrückung. Ihnen müsse besser geholfen werden, erklärte Zupke am Donnerstag zu ihrem Jahresbericht. Die Pläne von Justizminister Marco Buschmann (FDP) zur Reform der Unterstützung findet sie unzureichend.

«Die Erfahrung von Unrecht und politischer Gewalt in der DDR ist keine Episode im Leben eines Menschen, nach der er auf seinen normalen Lebensweg zurückkehrt», erklärte die Opferbeauftragte. «Das SED-Unrecht wirkt nach, teils bis heute. Dies betrifft die soziale Lage der Opfer und die bei vielen Betroffenen häufig weitreichend geschädigte Gesundheit.»

Zu den Verfolgten aus DDR-Zeiten gehören nach Zupkes Angaben etwa 250.000 politische Häftlinge sowie 138.000 Heimkinder und 100.000 Menschen, die berufliche Nachteile erlitten. Viele Verfolgte sind schon gestorben. Derzeit beziehen etwa 38.000 Menschen eine SED-Opferrente und weitere 20.000 andere Arten von Unterstützung. Der Bund gab nach Zupkes Angaben zuletzt 160 Millionen Euro für die SED-Opferrenten aus.

Angststörungen nach Jahrzehnten

Im Koalitionsvertrag der Ampel sind Verbesserungen angekündigt, die Buschmann jetzt angehen will. Vorgesehen sind zusätzliche Mittel von jährlich etwa vier Millionen Euro und einmalig 720.000 Euro für Einmalzahlungen an etwa 400 Menschen, die zu DDR-Zeiten aus dem Grenzgebiet vertrieben wurden.

«Unter dem Strich aber wirkt der Vorschlag mutlos auf mich», sagte Zupke. Unter anderem will sie, dass Krankheiten einfacher als Konsequenz der Verfolgung anerkannt werden, ähnlich wie bei Bundeswehrsoldaten nach Kampfeinsätzen.

Zupke erzählte das Beispiel einer Frau aus Norddeutschland, die nach einem Ausreiseantrag in DDR-Haft saß und von der Bundesrepublik freigekauft wurde. Jahrzehnte später entwickelte sie Angst- und Schlafstörungen und beantragte Hilfe. «Das Amt sah keinen Zusammenhang», berichtete Zupke. Die Opferbeauftragte fordert eine «kriterienbasierte Vermutungsregelung»: Wenn Menschen nachweislich verfolgt waren und später bestimmte Krankheitsbilder entwickeln, soll ein Zusammenhang angenommen werden.

Justizministerium weist Kritik zurück

Zudem moniert sie, dass die sogenannte Dynamisierung der Opferrente - also die jährliche Anpassung entsprechend den Altersrenten - erst 2025 greifen soll. Erwartet werde dann eine Erhöhung um neun Euro im Monat, und das fünfeinhalb Jahre nach der letzten Anpassung, sagte die Opferbeauftragte. «Die Renten der Stasi-Offiziere sind im gleichen Zeitraum über 25 Prozent gestiegen, die Opferrente nur um drei bis vier Prozent.» Die Opferrenten von derzeit 330 Euro sollten vor der Dynamisierung zunächst angehoben werden.

Das Bundesjustizministerium wies die Forderungen zurück. Die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden von politischer Verfolgung sei bereits verbessert worden, und zwar mit der Reform des sozialen Entschädigungsrechts vom Januar 2024. Zur Kritik an der Dynamisierung ab 2025 erklärte eine Sprecherin, auch der Koalitionsvertrag sehe keine rückwirkende Einführung vor. Die Haushaltslage lasse zudem wenig finanziellen Spielraum.

© dpa
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