E-Scooter gehören inzwischen fest zum Straßenverkehr in Sachsen-Anhalt - fehlende Versicherungen sind aus Sicht der Polizei dabei ein Problem. Die Zahl der registrierten Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz stiegen zuletzt deutlich, wie das Innenministerium in Magdeburg auf Nachfrage mitteilte. 2020 lag die Zahl bei sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen, zu denen die E-Scooter zählen, noch bei 265. 2021 waren es dann schon 1057 und 2022 genau 1417 Verstöße. Auch 2023 habe es tendenziell einen weiteren Anstieg gegeben, so das Ministerium. Zahlen liegen aber nicht vor, weil es Veränderungen bei der Erfassung im sogenannten Vorgangsbearbeitungssystem der Landespolizei gab.
Am 15. Juni 2019 trat die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft. Somit waren die Voraussetzungen geschaffen, damit Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange am Straßenverkehr teilnehmen können. «In den Folgejahren war eine sukzessive Zunahme an Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenbild und in diesem Zusammenhang auch ein Anstieg der Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz in diesem Bereich festzustellen», sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Der Anstieg der Verstöße sei aber auch mit zunehmenden Kontrollen der Polizei zu erklären.
Damit ein E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen darf, ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nötig. Fahrzeuge, die der Verordnung entsprechen, aber nicht vom Hersteller mit einer ABE versehen wurden, können auch vom jeweiligen Besitzer über eine Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht werden, sofern die entsprechenden technischen Anforderungen erfüllt werden. Eine zentrale Erfassung der zugelassenen Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland gibt es nicht. Insofern ist nicht klar, wie viele unterwegs sind.
Seit dem 1. März müssen Halter von Mofas, Mopeds und E-Scootern blaue Kennzeichen an ihren Fahrzeugen tragen. Nur damit bestehe weiterhin Versicherungsschutz, erklärte der ADAC. Die Farbe des Versicherungskennzeichens für Mofas und E-Scooter wechselt jedes Jahr zwischen Blau, Grün und Schwarz. In diesem Jahr wurde Schwarz von Blau abgelöst.
Die Kennzeichen laufen nach einem Jahr ab. Wer mit der falschen Farbe fährt, ist unversichert unterwegs. Bei einem Unfall muss der Fahrer dann für den gesamten Schaden aufkommen. Außerdem macht man sich allein durch das Fahren ohne Versicherungsschutz strafbar. Es drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Versicherungskennzeichen können dem ADAC zufolge direkt online beim Versicherer erworben werden. Je nach Versicherung und Konditionen zahle man dafür einen Tarif zwischen 45 und 100 Euro.