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EU-Kommission leitet Untersuchung gegen Apple ein

Die EU-Kommission hat Zweifel, ob sich Apple an Regeln zur Beschränkung seiner Marktmacht gehalten hat. Dem Konzern könnten letztendlich empfindliche Geldstrafen drohen.
Apple
Im Rahmen einer Untersuchung der EU-Kommission, soll überprüft werden, ob Apple gegen neue Regeln für große Online-Plattformen verstößt. © Michael Kappeler/dpa

Im Kampf gegen die Macht von Tech-Konzernen hat die EU-Kommission Apple ins Visier genommen. Der amerikanische Konzern steht im Verdacht, gegen neue Regeln für große Online-Plattformen verstoßen zu haben, wie die Brüsseler Behörde am Montag mitteilte. Es gebe etwa Zweifel, ob der amerikanische Konzern der Verpflichtung nachkomme, Nutzer gebührenfrei auch auf Angebote von Entwicklern außerhalb des hauseigenen App Stores zu leiten.

«Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind sehr daran interessiert, Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden die Angelegenheit untersuchen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt», sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Die Kommission will daher unter anderem prüfen, ob die Schritte, die ein Nutzer unternehmen muss, um alternative App-Stores oder Apps auf dem iPhone herunterzuladen und zu installieren, zulässig sind.

Neue Regeln für Apple, Amazon und Co.

Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll in der EU für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Betroffen sind bereits zahlreiche Unternehmen, darunter neben Apple auch andere US-Schwergewichte wie Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Die EU-Kommission hat zudem Zweifel daran, dass Apples sogenannte Kerntechnologiegebühr für Apps von Drittanbietern verhältnismäßig ist. Der Konzern führte die jährliche Gebühr im März zusammen mit weiteren Neuerungen mit seinen neuen Geschäftsbedingungen ein. Sie beträgt 50 Cent für jede Erstinstallation einer App nach Überschreiten der Schwelle von einer Million Downloads in einem Zwölfmonatszeitraum. Zugleich können Entwickler auch in dem bisherigen Modell bleiben, bei dem sie ihre Anwendungen weiterhin nur über den App Store von Apple vertreiben. Dann zahlen sie wie bisher eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent von digitalen Erlösen innerhalb der App.

Apple weist Vorwürfe zurück

Apple widersprach den Vorwürfen der Kommission: In den vergangenen Monaten habe man eine Reihe von Änderungen vorgenommen, um dem DMA zu entsprechen. «Wir sind zuversichtlich, dass unser Plan dem Gesetz entspricht.» Man schätze, dass mehr als 99 Prozent der Entwickler mit den neuen Geschäftsbedingungen gleich viel oder weniger Gebühren an Apple zahlen werden.

Alle Entwickler, die in der EU im App-Store tätig seien, könnten die von Apple eingeführten Funktionen nutzen, darunter die Möglichkeit, App-Nutzer zum Abschluss von Käufen «zu sehr wettbewerbsfähigen Bedingungen» ins Internet weiterzuleiten. «Auch weiterhin werden wir der Europäischen Kommission zuhören und mit ihr zusammenarbeiten.»

Der amerikanische Konzern hat der Kommission zufolge nun Zugang zu den Informationen rund um die bisherigen Untersuchungen der Behörde. Apple habe die Gelegenheit, die Unterlagen zu analysieren und zu bewerten. «Im Anschluss daran erhalten wir dann hoffentlich eine Antwort von Apple», sagte ein Sprecher am Montag in Brüssel. «Wenn die Bedenken ausgeräumt sind, könnten wir es dabei belassen.»

Es drohen Geldstrafen in Milliardenhöhe

Sollte die Kommission jedoch zu dem endgültigen Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstößt, drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung der Unternehmen im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.

Unternehmen fallen unter den DMA, wenn sie einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zudem müssen sie einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU und 10.000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben.

Der Jahresumsatz von Apple liegt bei rund 400 Milliarden Dollar (rund 368 Milliarden Euro), bis vor kurzem erzielte der Konzern einen Marktwert von mehr als 3 Billionen Dollar.

Der Digitalverband Bitkom zeigte sich erfreut über das Vorgehen der Kommission. Es zeige, dass der DMA wirke und die Instrumente gegen Verstöße genutzt würden, sagte Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung, der dpa. «Eine solche Marktuntersuchung kann jedoch in lange juristische Auseinandersetzungen münden, die für die betroffenen und anderen Unternehmen Rechtsunsicherheit schafft.» Wünschenswert wäre daher, wenn die Kommission zeitnah Leitlinien zur Auslegung und Umsetzung des DMA auf den Weg bringen würde.

© dpa ⁄ Stella Venohr, dpa
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