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Apple: „Fortnite“ darf auf iPhones zurückkehren

Apple hat seine Entscheidung zurückgenommen, Epic Games, den Hersteller des beliebten Spiels „Fortnite“, am Aufbau eines eigenen App-Stores in Europa zu hindern. Zuvor hatte sich die EU eingeschaltet und auf den Regelungen des neuen „Digital Markets Act“ (DMA) bestanden. Für passionierte Gamer eröffnet dies ganz neue Möglichkeiten.
«Fortnite»
App Store
Apple: „Fortnite“ darf auf iPhones zurückkehren

Als der Account der Entwicklerfirma Epic Games von Apple wieder freigeschaltet wurde, wurde das von Epic-Games-Boss Tim Sweeney als „erster großer Sieg“ des DMA gefeiert. Apples Entscheidung gilt zwar erst einmal nur in der EU, aber da die 27 Staaten umfassende Union mit 550 Millionen Verbrauchern der größte Binnenmarkt der Welt ist, hat das selbst für einen Tech-Riesen wie Apple Relevanz. Außerdem gibt es auch in Apples Heimatmarkt USA Bestrebungen, die App-Stores von Apple und Google für kleinere Konkurrenten zu öffnen.

Jahrelanger Zoff

Apple und Epic Games liegen sich schon seit Jahren in den Haaren, weil Apple bei Geschäften in seinem App-Store bis zu 30 Prozent vom Kaufpreis einbehält. Epic Games wollte diese Gebühr mit versteckten Codes umgehen, d.h. „Fortnite“-Spieler konnten virtuelle Artikel kaufen und Apple ging leer aus. Apple warf die beliebten „Fortnite“-Games deshalb im August 2020 aus seinem App-Store.

Epic Games zog gegen diese Entscheidung vor Gericht in den USA, verlor aber in allen Instanzen. Nichtsdestotrotz konnte sich die Firma der Unterstützung anderer Player der Games-Branche sicher sein. 33 Unternehmen und Organisationen unterzeichneten einen offenen Brief, in dem sie Apples Verhalten im Fall Epic Games kritisierten.

Mit dem europäischen DMA hatte Epic Games schließlich eine neue Chance für die Rückkehr des beliebten Spiels auf iPhones und iPads zumindest in der EU, doch Apple wollte dies zunächst verhindern. Nach früheren Regelverstößen von Epic Games habe Apple das Recht, die Firma von der Plattform auszuschließen, so die Argumentation des Konzerns aus Cupertino.

Brüssel schaltet sich ein

Allerdings stieß Apple mit dieser Argumentation bei der EU-Kommission auf Granit. Es bedurfte nicht einmal der Eröffnung eines offiziellen Verfahrens gegen den Konzern. Vielmehr schrieb der zuständige EU-Kommissar Thierry Breton nach wochenlangem Gezerre hinter den Kulissen auf X: „Ich nehme mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Apple nach unseren Kontakten beschlossen hat, seine Entscheidung über den Ausschluss von Epic zurückzunehmen. Der DMA hat bereits sehr konkrete Ergebnisse erzielt!“

Etwas Anderes war eigentlich auch nicht zu erwarten, denn Brüssel behält sich vor, gegen Apple wegen des möglichen Verstoßes gegen eine weitere EU-Richtlinie, den sogenannten „Digital Service Act“, vorzugehen und ggf. eine Strafe auszusprechen. Epic Games soll es recht sein, kann der Spiele-Hersteller nun neben PCs mit Windows-Betriebssystem von Microsoft eine weitere wichtige Plattform mit seinem eigenen App-Store besetzen.

Erst einmal ist das Einwirken der EU-Kommission aber auf den DMA gemünzt. Diese EU-Richtlinie ist in puncto marktbeherrschenden Stellung recht eindeutig. Sie schreibt nämlich explizit vor, dass Betreiber großer Plattformen den Download von Apps aus externen Quellen erlauben müssen.

Neue Möglichkeiten für Zocker

Zocker können zwar jetzt schon externe Quellen wie Vodafone Games nutzen, um Spiele auf ihrem Smartphone unabhängig vom Eigner des Betriebssystems spielen zu können. Mit der wegweisenden Entscheidung aus Brüssel dürfte aber auch in die offiziellen App-Stores von Apple und Google Bewegung kommen.

Zum einen dürften die Preise für Apps und sogenannte In-App-Käufe sinken, da Apple und Google es dank DMA schwer haben dürften, auch künftig bis zu 30 Prozent vom Kaufpreis zu kassieren. In-App-Käufe sind Transaktionen, die ein Zocker tätigt, wenn ein Spiel bereits installiert ist, also z.B. zum Erwerb von „Coins“ für den Kauf von Fähigkeiten oder Spielfiguren.

Zum anderen dürfte auch die Zahl der neu entwickelten Spiele rapide zunehmen, da die Betreiber von App-Stores kleinere Entwicklerfirmen nun nicht mehr benachteiligen dürfen wie bisher. Nachteil: Online-Betrüger werden natürlich versuchen, mittels APK-Dateien mit Malware verseuchte Apps auf die Smartphones der User zu bekommen. Wer solche Dateien nutzt, um Software zu entpacken, bewegt sich außerhalb der offiziellen App-Stores und trägt nach wie vor das Risiko selbst.

© Tom Meyer
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