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Klimaaktivisten nach Abseilaktion zu Geldstrafen verurteilt

Zwei Klimaaktivisten sind wegen einer Abseilaktion auf der Autobahn zu Geldstrafen verurteilt worden. Ein 24 Jahre alte Angeklagter muss 2200 Euro zahlen, ein gleichaltriger Mann 825 Euro. Beide wurden im Landgericht Frankfurt wegen Nötigung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, hieß es am Donnerstag bei Gericht. (AZ 6120 Js 248353/20)
Gerichtssaal
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Die Angeklagten hatten sich im Oktober 2020 auf der Autobahn 3 nahe Hofheim-Diedenbergen von einer Brücke in vier bis fünf Metern Höhe auf die Fahrbahn abgeseilt. Durch die vorübergehende Sperrung der Autobahn kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Vor Gericht legten die beiden Männer Geständnisse ab, sie begründeten ihre Tat mit ihrem Engagement gegen den Klimawandel.

In einem ersten Prozess waren beide vom Amtsgericht Frankfurt zu jeweils sieben Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Wegen der zwischenzeitlichen Geständnisse wurden die Strafen in der Berufungsinstanz gemildert. Darüber hinaus liege auch kein «besonders schwerer Fall» der Nötigung vor, sagte der Vorsitzende Richter. Im ersten Prozess war das Gericht noch strafverschärfend davon ausgegangen.

© dpa
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