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Sechs Jahre Haft für Geldautomatensprengung und Einbrüche

Bei der Sprengung eines Geldautomaten wurden 2019 mehr als 175.000 Euro erbeutet. Weil er auch noch mehrere Einbrüche begangen hat, wurde ein 24 Jahre alter Mann jetzt zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Frankfurter Landgericht
Das Frankfurter Landgericht. © Helmut Fricke/dpa

Wegen der Sprengung eines Geldautomaten in Neu-Isenburg (Landkreis Offenbach) und vier Einbrüchen im Rhein-Main-Gebiet ist ein 24 Jahre alter Mann am Freitag vom Landgericht Frankfurt zu insgesamt sechs Jahren Haft verurteilt worden. Darüber hinaus ordneten die Richter die Unterbringung des drogenabhängigen Mannes in einer Einrichtung an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ 3220 Js 257731/22)

Bei der Sprengung des Automaten hatten die Täter im April 2019 mehr als 175.000 Euro Bargeld erbeutet und einen Sachschaden von rund 50.000 Euro an dem Gebäude verursacht. Den Löwenanteil des Geldes behielt der Haupttäter für sich, der mittlerweile vom Landgericht Darmstadt zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Der 24-Jährige erhielt für seine Hilfe - das Fahren des Fluchtfahrzeugs und das Öffnen der Tür - 5000 Euro. 

Bei den vier Einbrüchen erbeutete der Mann rund 13.000 Euro Bargeld und größere Werkzeugbestände. Nachdem er auch noch in Drogengeschäfte verwickelt war, wurde er nach einer telefonischen Überwachungsaktion festgenommen. Vor Gericht legte er ein umfassendes Geständnis ab. Sein Lebensstil mit Drogenkonsum und dem Kauf teurer Garderobe sei entsprechend kostenintensiv gewesen, sagte er.

Strafverschärfend wertete das Gericht die laufende Bewährungsfrist wegen anderer Eigentumsdelikte. Verurteilt wurde der junge Mann nach dem strengeren Erwachsenenstrafrecht. Auch wenn er bei der Automatensprengung noch Heranwachsender gewesen sei, lägen die meisten Taten jenseits seines 21. Geburtstages, hieß es zur Begründung. Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt siebeneinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung eine Jugendstrafe von zusammen höchstens vier Jahren.

© dpa
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