Ehepaare und Lebenspartner entscheiden sich nach wie vor mehrheitlich für die Steuerklassenkombination 3 und 5. Das geht aus den Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Veranlagungsjahr 2020 hervor, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Demnach wählten von den insgesamt rund 5,3 Millionen zusammenveranlagten Steuerpflichtigen mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit knapp 2,1 Millionen Paare diese Steuerklassenkombination. Das entspricht einem Anteil von 39 Prozent.
Bei weiteren 1,3 Millionen Paaren (25 Prozent) erzielte den Angaben zufolge nur eine der beiden Personen Arbeitseinkommen und war entsprechend in Steuerklasse 3 eingruppiert. 1,9 Millionen zusammenveranlagte Steuerpflichtige waren in Steuerklasse 4 eingetragen. Mit einem Anteil von 36 Prozent lag diese Wahl damit nur knapp hinter der Kombination 3 und 5.
Steuerklassen 3 und 5 vor dem Aus
Ab 2030 sollen sich die Steuerklassen für Ehepaare und Lebenspartner ändern. Sie beeinflussen zwar nicht die endgültige Höhe der zu zahlenden Steuern. Aber sie ermöglichen es Paaren, bis zur finalen Steuererklärung mehr Geld zur Verfügung zu haben, quasi ein zinsloser Kredit vom Finanzamt. Bisher nutzen Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen dafür die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Der Gutverdiener profitiert in Steuerklasse 3 von höheren Freibeträgen, der Partner mit dem geringeren Lohn hat in Steuerklasse 5 dagegen erheblich höhere Abzüge.
Beiden zusammen steht dadurch zwar monatlich das bestmögliche Netto zur Verfügung - sie müssen aber damit rechnen, am Jahresende Steuern nachzuzahlen. Außerdem kann bei Geringverdienern schnell der Eindruck entstehen, ihre Arbeit lohne sich nicht.
Häufige Nachzahlungen
Die Bundesregierung will die beiden Steuerklassen 3 und 5 nun abschaffen. Stattdessen sollen Partner ab 2030 automatisch in Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren fallen. Das Finanzamt berechnet dann konkret, wer wie viel netto zum Einkommen beiträgt. Die Lohnsteuerbelastung soll dadurch gerechter auf Eheleute und Lebenspartner verteilt werden. Unter dem Strich soll sich die Steuerbelastung für Paare aber nicht verändern, Nachzahlungen aber seltener werden.
2020 wurde laut dem Statistischen Bundesamt bei knapp 46 Prozent der Fälle von Paaren mit einer Kombination der Steuerklassen 3 und 5 eine Nachzahlung fällig. Zusammenveranlagte Steuerpflichtige in Steuerklasse 4 mussten demnach nur in knapp 5 Prozent der Fälle nachzahlen. Sie könnten bei der Abgabe ihrer jährlichen Steuererklärung meist mit Rückerstattungen rechnen, hieß es. Diese fielen den Angaben zufolge mit insgesamt knapp 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2020 mehr als doppelt so hoch aus wie bei den Paaren in der Steuerklassenkombination 3 und 5. Sie bekamen in Summe knapp 1,5 Milliarden Euro an Einkommensteuer rückerstattet.