Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte das Projekt allmählich angehen. Denn ohne Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 offiziell am 31. August 2024. Da das Datum allerdings auf einen Samstag fällt, haben Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch bis zum 2. September 2024 Schonfrist. Doch wer ist überhaupt alles zur Abgabe verpflichtet?
Die wichtigsten Anwendungsfälle aus der Praxis
«Eine Steuererklärung muss jeder abgeben, der keinen Arbeitslohn bezieht und andere Einnahmen wie Renten, solche aus Vermietung oder aus einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit erzielt», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland. Ruheständler sind nur dann dazu verpflichtet, wenn ihre Rentenzahlungen nach Abzug von Freibetrag und Versicherungen den 2023 geltenden, steuerfreien Grundfreibetrag von 10.908 Euro überschritten haben.
Aber auch Arbeitnehmer können zur Abgabe verpflichtet sein. Etwa dann, wenn sie Freibeträge für hohe Werbungskosten in die Lohnsteuerabzugsmerkmale haben eintragen lassen. Aber auch Eheleute und Lebenspartner, die sich für die Steuerklassen-Kombination 3 und 5 oder 4 mit Faktor entschieden haben, sind dazu verpflichtet.
Wer neben seinem Gehalt weitere Einkünfte - zum Beispiel aus Kapitalerträgen oder Vermietung und Verpachtung - von mehr als 410 Euro erzielt hat, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Gleiches gilt bei Erhalt von Lohnersatzleistungen wie etwa Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld.
Zur Abgabe verpflichtet sind zudem Beschäftigte, die Lohn von mehreren Arbeitgebern erhalten haben, welcher nicht pauschal versteuert wurde. Auf Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten haben und für deren Versteuerung der Arbeitgeber die sogenannte Fünftelregelung angewandt hat, trifft das ebenfalls zu. Auch wer einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr mitgenommen hat, muss aktiv werden.
Das passiert bei Versäumnis
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, auf die mindestens einer dieser Punkte zutrifft, sollten ihre Steuererklärung also rechtzeitig abgeben. Bei einer Verspätung müssen sie damit rechnen, dass das zuständige Finanzamt ihnen einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat auferlegt.
Gut zu wissen: Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, sondern freiwillig eine Erklärung einreichen möchte, dem bleibt deutlich länger dafür Zeit. Die Frist zur Abgabe endet dann laut dem Bund der Steuerzahler vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Erklärungsjahres - bis Ende 2024 können also noch Erklärungen von 2020 und den Folgejahren abgegeben werden.