Haben Sie Versicherungen beim Anbieter Element oder dessen Kooperationspartnern abgeschlossen? Falls Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie zügig Ihre Versicherungsunterlagen prüfen. Der Grund: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat gegen den Versicherer einen Insolvenzantrag gestellt - und das hat Auswirkungen auf den Versicherungsschutz von Kundinnen und Kunden, teilt der Bund der Versicherten (BdV) mit.
Vor allem für neu eingetretene Schäden könne eine Regulierung nicht sichergestellt werden. Durch das angeschobene Insolvenzverfahren dürften zunächst bis auf weiteres keine Auszahlungen an Versicherte erfolgen, so der BdV. Weil unklar ist, ob das Sicherungsvermögen ausreicht, um am Ende alle Ansprüche von Versicherungsnehmern zu bedienen, könnten diese im Ernstfall nur anteilig bedient werden.
Für vollständigen Versicherungsschutz wechseln
Element-Versicherte sollten sich darum unbedingt um einen neuen Versicherungsschutz bei einem anderen Anbieter kümmern - und sich im Idealfall eine vorläufige Deckungszusage geben lassen, damit sofortiger Versicherungsschutz besteht. Das gelte «insbesondere für die wichtigsten Verträge wie Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherungen», sagt BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos.
Element ist zudem in folgenden Sparten heimisch: Fahrrad-, Unfall-, Hausrat-, Kfz-Reparatur-, Tier- und Smartphoneversicherungen sowie weiteren Nischendeckungen.
Die Schwierigkeit für Versicherte: Ob ein Vertragsverhältnis mit dem Anbieter besteht, ist nicht in jedem Fall sofort ersichtlich, weil Element nicht in jedem Fall mit dem eigenen Namen in Erscheinung tritt. Mitunter laufen Verträge dem BdV zufolge über Kooperationspartner - Element sei dann lediglich als Risikoträger in den Versicherungsbedingungen benannt. Partner sind unter anderem:
- Auto Protect
- asspario
- Die Bayerische
- direkt-AS
- Friday
- Manufaktur Augsburg
- Panda
- Schutzgarant
In einer Mitteilung informiert Elements vorläufiger Insolvenzverwalter darüber, dass geprüft werde, ob der Bestand noch bestehender Policen auf eine solvente Versicherungsgesellschaft übertragen werden könne. Gelingt das nicht, würden die Versicherungsverträge innerhalb eines Monats nach der endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens enden, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Mit der Verfahrenseröffnung rechnet der Insolvenzverwalter im Februar.
Rückholung der Zahlung ist keine gute Idee
Für Versicherte, die erst zum Jahreswechsel die gesamte Jahresprämie für ihre betroffene Versicherung gezahlt haben, ist die Situation besonders ärgerlich. Denn das Geld ist weg, der Schutz aber nicht vollumfänglich garantiert.
Doch auch wenn die Verlockung jetzt groß sein mag, eine abgegangene Lastschrift zurückzuholen, rät der BdV Versicherten davon ab. Denn die Voraussetzung dafür wäre, dass das Konto unrechtmäßig belastet wurde - was bei einer vertragsgemäßen Abbuchung nicht der Fall ist. Die Rückbuchung wäre daher vertragswidrig, der Insolvenzverwalter wird die zu Unrecht zurückgeholte Prämie sehr wahrscheinlich über Zwangsmittel erneut vom Vertragsnehmer eintreiben. Auch die Bank oder Sparkasse kann laut BdV Rückforderungsansprüche geltend machen, wenn sie auf Fehlbeträgen sitzen bleibt.