Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Steuerbelege clever sortieren – so geht’s stressfrei

Ist bei Ihrer Steuererklärung auch regelmäßig Zettelwirtschaft angesagt? Das Problem: Wer seine Belege nicht im Griff hat, hat später unnötigen Stress. So geht's besser.
Frau sortiert Belege für die Steuererklärung
Wohin nur mit den Belegen? Steuerlich relevante Unterlagen werden am besten schon unterjährig sinnvoll abgeheftet. © Benjamin Nolte/dpa-tmn

Jedes Jahr aufs Neue kann die Steuererklärung eine Herausforderung darstellen - insbesondere dann, wenn Unterlagen fehlen oder nicht auffindbar sind. Damit Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht kurz vor Ende der Abgabefrist in Hektik geraten, legen sie steuerlich relevante Belege schon unterjährig passend zurecht. Das spart Zeit und Stress.

Die wohl klassischste Methode ist dem Bund der Steuerzahler zufolge, die Belege in einem Aktenordner mit verschiedenen Registern oder Trennblättern zu sammeln. Beliebt ist aber zunehmend auch die digitale Ablage: Belege werden eingescannt und in einer Cloud oder auf einer Festplatte abgespeichert. Scanner-Apps können hier hilfreich sein. Wer ein Steuerprogramm für seine Steuererklärung nutzt, kann prüfen, ob es einen integrierten Belegmanager hat.

Clevere Sortierung hilft bei der späteren Arbeit

Egal, ob die Belege physisch oder digital abgeheftet werden: Wer clever für die Steuererklärung vorsortiert, spart später Zeit. So können etwa Dokumente zu verschiedenen Einkommensarten (Lohn, Rente, Miete oder Kapitalerträge) beieinander liegen, Werbungskosten wie etwa Fahrtkosten oder Aufwendungen für Fortbildungen oder Arbeitsmittel ebenfalls.

Für die «Anlage Sonderausgaben» können Belege zu Spenden, Versicherungsbeiträgen oder der Kirchensteuer gesammelt werden, für die «Anlage Außergewöhnliche Belastungen» Krankheits- und Pflegekosten und für die «Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen» die Rechnungen für die Reinigungskraft, Handwerkerkosten oder an Dienstleister vergebene Gartenarbeiten oder Reparaturen.

Sinnvoll ist zudem, digitale Belege eindeutig zu benennen, damit ohne Öffnen der Datei klar ist, um welchen Beleg es sich handelt. E-Mails mit benötigten Nachweisen können im Mail-Programm zudem in separate Ordner abgelegt werden.

Kurze Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen

Gut zu wissen: Die Belege müssen der Steuererklärung nicht mehr beigefügt werden. Sie helfen lediglich bei der Erstellung der Steuerklärung und müssen nur auf Nachfrage des Finanzamts nachgereicht werden.

Zudem sind Privatpersonen nicht dazu verpflichtet, Steuerunterlagen dauerhaft aufzubewahren. «Jedoch empfiehlt es sich nach der Abgabe der Steuererklärung die Steuerunterlagen mindestens vier Jahre lang aufzubewahren», so Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
TV-Ausblick: Eigentlich sollten wir
Tv & kino
Die Spielzeug-Rebellen - Komödie «Eigentlich sollten wir»
Tanzshow „Let's Dance“
People news
Die «Let's Dance»-Jury mischt sich unter die RTL-«Verräter»
Leipziger Buchmesse - Pressekonferenz
Kultur
Leipziger Buchmesse in schwierigen Zeiten für die Branche
Suchmaschine von Google
Internet news & surftipps
Google startet neue Such-Funktion mit KI-Zusammenfassungen
ASA-Logo von Digitalradio Deutschland e.V.
Internet news & surftipps
Alarmsystem-Logo für Digitalradios kommt
Handys mit eSIM: Diese Top-Smartphones unterstützen das Feature
Handy ratgeber & tests
Handys mit eSIM: Diese Top-Smartphones unterstützen das Feature
Alphonso Davies und Dayot Upamecano
1. bundesliga
Münchner Frust-Diagnosen: Auch Davies und Upamecano verletzt
Mann fährt mit dem Fahrrad zur Arbeit
Job & geld
Was gegen die Frühjahrsmüdigkeit im Job hilft