Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Aus für die Steuerklassen 3 und 5 geplant: Na und?

Ab 2030 sollen Paare nicht mehr die Steuerklassen-Kombination 3 und 5 wählen können. Warum das Monat für Monat einen Unterschied im Geldbeutel machen kann, sich am Ende des Jahres aber egalisiert.
Ein Paar blickt auf einen Computer
Wenn Verheiratete ihre Steuerklassen richtig kombinieren, können sie ihr verfügbares Monatseinkommen aufbessern. Dennoch bleibt die gesamte Steuerlast am Jahresende, unabhängig von der gewählten Steuerklassen-Kombination, gleich. © Zacharie Scheurer/dpa-tmn

3 und 5? 4 und 4? Mit oder ohne Faktor? Diese Möglichkeiten haben Ehe- und eingetragene Lebenspartner derzeit noch für die Wahl ihrer Steuerklasse. Ab 2030 soll es übersichtlicher werden. Denn die Bundesregierung hat eine Reform auf den Weg gebracht, die die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 vorsieht. Stattdessen sollen Partner automatisch in die Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren fallen. Aber was würde die Änderung für die Steuerbelastung von Paaren bedeuten?

Am Ende des Jahres letztendlich nichts - heißt es vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Denn die Steuerbelastung bleibt - egal, welche Steuerklassen ausgewählt werden - unter dem Strich gleich. Mit einer geschickten Steuerklassen-Kombination können Paare zwar dafür sorgen, dass ihre monatlichen Einkommensteuer-Vorauszahlungen sich bis zum Jahresende möglichst genau zu dem Wert aufaddieren, den das Finanzamt von ihnen verlangt. So wäre im Rahmen der Steuererklärung weder mit einer Rück- noch mit einer Nachzahlung zu rechnen und Paare wüssten schon unter dem Jahr, was ihnen monatlich tatsächlich zum Leben bleibt.

Unterschiede auf dem Lohnzettel

Auf dem Lohnzettel macht es aber zunächst einen Unterschied. Ein Beispiel der VLH gibt Aufschluss: Ein Mann arbeitet in Vollzeit und verdient 50.000 Euro brutto pro Jahr, seine Frau kümmert sich um das gemeinsame Kind und verdient in Teilzeit 20.000 Euro. Zusammen haben die beiden 2024 also einen Jahresbruttolohn von 70.000 Euro. Geht man davon aus, dass nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ein zu versteuerndes Einkommen von 53.000 Euro übrig bleibt, beliefe sich die anfallende Einkommensteuer insgesamt auf 6.928 Euro.

Mit der Steuerklassen-Kombination 4 mit Faktor würden der Frau über das Jahr verteilt 533 Euro Steuern vom Gehalt abgezogen, dem Mann 6.860. Das entspricht einer gemeinschaftlichen monatlichen Belastung von ungefähr 616 Euro. Mit der Steuerklassen-Kombination 3 (Mann) und 5 (Frau) würden vom Gehalt der Frau insgesamt 2.570 Euro Steuern abgeführt, vom Mann 3.452 Euro, was nur einer ungefähren monatlichen Belastung von 502 Euro entspräche. Damit hätten die beiden zunächst jeden Monat 114 Euro mehr zur Verfügung.

Ausgleich am Jahresende

Abgerechnet wird aber am Ende des Jahres. Weil das Beispiel-Paar bei beiden Steuerklassen-Kombinationen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet wäre, würde das Finanzamt feststellen, dass das Paar bei der Steuerklassen-Kombination 3 und 5 unterjährig lediglich 6.022 Euro Steuern gezahlt und damit ganze 906 Euro zu wenig abgeführt hat. Bei der Kombination 4 mit Faktor hätten die beiden hingegen 7.393 Euro Steuern geleistet und damit 465 Euro zu viel. Deswegen würde das Finanzamt in dem einen Fall eine Nachzahlung fordern, während es im anderen Fall Geld zurückerstattet. 

Damit zahlt das Paar am Ende - egal in welcher Steuerklassen-Kombination sich die beiden in dem Jahr befunden haben - genau dieselbe Summe an Steuern. Nämlich genau die errechneten 6.928 Euro.

Achtung: Auswirkung auf Lohnersatzleistungen

Aber Achtung, einen entscheidenden Unterschied macht die Wahl der Steuerklasse dann doch: Weil sich Lohnersatzleistungen häufig am Nettoeinkommen orientieren, kann etwa die Höhe des möglichen Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld je nach Steuerklasse und Abzügen variieren. 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) empfiehlt Paaren darum, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, ob sie in absehbarer Zeit eine Lohnersatzleistung in Anspruch nehmen wollen oder müssen und ihre Steuerklassenwahl, die sie zwar jederzeit ändern können, gut zu überdenken. Die Krux: Eine vor Jahresbeginn getroffene Entscheidung erkennt die Agentur für Arbeit bei der Gewährung von Lohnersatzleistungen in der Regel an. Bei unterjährigen Änderungen kann es allerdings zu Problemen kommen.

© dpa ⁄ Christoph Jänsch, dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
The Couple Next Door – Paare mit Geheimnissen: Das erwartet Dich in der Thrillerserie bei RTL
Tv & kino
The Couple Next Door – Paare mit Geheimnissen: Das erwartet Dich in der Thrillerserie bei RTL
TV-Ausblick ZDF - «Das Traumschiff»
Tv & kino
Gauchos und das BKA - Auf dem «Traumschiff» nach Argentinien
TV-Ausblick ARD - «Tatort - Siebte Etage»
Tv & kino
Mord im Eros-Center: Neuer «Tatort» mit Ballauf und Schenk
Turm „Telemoritz“ in Hannover
Internet news & surftipps
Wohnungen statt Abriss: VW verkauft «Telemoritz»
Freie Packsoftware 7-Zip
Internet news & surftipps
7-Zip: Ihr Packprogramm könnte unsicher sein
WhatsApp Sprachnachrichten
Internet news & surftipps
Whatsapp macht Text aus Sprachnachrichten
Bayern München - FC Augsburg
Fußball news
Bayern-Trainer sieht Goretzka als Vorbild für Ersatzspieler
Post-its kleben an einer Scheibe in einem Büro
Job & geld
Das Jahresende entstressen: Aufgaben richtig priorisieren