Beim deutschen Staat sind gegenüber säumigen Unterhaltspflichtigen Forderungen im Umfang von mehr als fünf Milliarden Euro aufgelaufen. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 seien in den Unterhaltsvorschuss-Stellen der Länder offene Forderungen in Höhe von 5,178 Milliarden Euro erfasst, teilte das Bundesfamilienministerium auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Martin Gassner-Herz mit. Der Betrag sei die Summe der in vielen Jahren aufgelaufenen Forderungen. Die «Welt» berichtete über die Antwort des Ministeriums, sie liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat ein, wenn jemand nicht oder nicht ausreichend Unterhalt an seine Kinder zahlt. Der Staat kann die Leistung zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass der Unterhaltspflichtige eigentlich zahlungsfähig wäre.
Informationen über tatsächliche Leistungsfähigkeit fehlen häufig
Das Familienministerium von Lisa Paus (Grüne) weist allerdings darauf hin, dass der nominelle Wert der zu verfolgenden Unterhaltsforderungen «keine Erwartung an die kurzfristig realisierbare Höhe der Einnahmen» darstelle. Weil vielfach Informationen über die aktuelle, tatsächliche Leistungsfähigkeit von Schuldnern fehlten, sei «unsicher, ob, wann und in welchem Umfang Einnahmen erzielt werden können». Die Beweislast liege bei den Schuldnern. Stellten diese die notwendigen Informationen nicht zur Verfügung, müssten die Unterhaltsvorschuss-Stellen «daher von einer grundsätzlich zu verfolgenden Forderung ausgehen».
Gassner-Herz: Eintreiben der Gelder auch Gerechtigkeitsfrage
Gassner-Herz kritisierte die Antwort der Regierung. «Familienministerin Lisa Paus fiel vor allem damit auf, immer mehr Geld zu fordern, das es nicht gab. Jetzt stellt sich heraus, dass es in ihrer Zuständigkeit viel Geld gäbe, das sie nicht in der Lage ist einzusammeln», sagte er der Zeitung. Ein konsequentes Eintreiben der Gelder sei auch eine Gerechtigkeitsfrage, «wenn der brave Steuerzahler für Unterhaltsschuldner einspringt, die sich um ihre Verantwortung drücken.»