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Karlsruhe weist BSW-Anträge auf Neuauszählung der Wahl ab

Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist bei der Bundestagswahl sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Das wollte die Parteigründerin nicht hinnehmen.
Bündnis Sahra Wagenknecht
Parteigründerin Sahra Wagenknecht wollte in Karlsruhe eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen. (Archivbild) © Carsten Koall/dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) und von Parteimitgliedern abgelehnt, mit denen sie eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen wollten. «Ebenso wie vor der Wahl ist auch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich», teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. 

Der Zweite Senat verwies auf das übliche Wahlprüfungsverfahren beim Bundestag. Damit seien keine unzumutbaren Nachteile verbunden. Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung seien unzulässig. Bei den abgelehnten Anträgen ging es unter anderem um einen Eilantrag, das amtliche Endergebnis der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag erst dann festzustellen, wenn die Wählerstimmen vollständig neu ausgezählt sind.

Das BSW war nach dem vorläufigen Ergebnis der Bundestagswahl vom Februar mit 4,972 Prozent der Stimmen sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nach damaligen Angaben der Partei fehlten etwa 13.400 Stimmen. 

«Dass das Bundesverfassungsgericht unseren Eilanträgen nicht gefolgt ist, ist bedauerlich. Es zeigt, dass es erheblichen Reformbedarf gibt, was die juristischen Möglichkeiten der Wahlprüfung angeht», kommentierte Wagenknecht die Karlsruher Entscheidung. Sie hofft, dass mehr Stimmen für das BSW «gefunden» werden. «Dienst nach Vorschrift reicht bei der Überprüfung dieses Wahlergebnisses nicht, Gewissheit kann es nur durch eine bundesweite Neuauszählung aller Stimmen geben.»

Ziel ist Nachzählung

Wagenknechts Antrag zielte darauf, die für Freitag vorgesehene Feststellung des Endergebnisses aufzuschieben und eine Neuauszählung zu erreichen. Mit der Parteigründerin hatten die Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali sowie zwei Mitglieder und zwei Wähler des BSW geklagt. 

Die Partei argumentierte mit dem Ergebnis einzelner Nachzählungen an mehreren Orten. Diese hätten gezeigt, dass BSW-Stimmen falsch zugeordnet oder als ungültig gewertet worden seien. Wagenknecht sagte zuletzt, nach den vereinzelten Überprüfungen habe die Partei schon einige Tausend Stimmen zusätzlich zugesprochen bekommen. Nun fehlten nur noch etwa 9.500 Stimmen zum Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde.

Einspruch nach Feststellung des Endergebnisses

Wagenknecht hatte zugleich bereits vorab eingeräumt: «Wir haben eigentlich kein Recht, jetzt zu klagen.» Der reguläre Vorgang wäre, das amtliche Endergebnis abzuwarten und dann beim Bundestag Einspruch zu erheben. Diesen Weg wolle sie einschlagen, falls die jetzige Klage nicht durchkomme.

Für die erst Anfang 2024 gegründete Partei wäre der Einzug in den Bundestag politisch von höchster Bedeutung. Fände sie doch noch einen Weg ins Parlament, würden die Mandate neu aufgeteilt. Eine Zweier-Koalition von Union und SPD hätte womöglich keine Mehrheit mehr.

© dpa
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