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Ungarn erzwingt Aufhebung von EU-Sanktionen gegen Russen

Die EU-Sanktionen gegen Russland sind dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán seit langem ein Dorn im Auge. Jetzt müssen sich die anderen EU-Staaten zumindest ein Stück weit beugen.
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban
Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban drohte mit einem Veto. (Archivbild) © Virginia Mayo/AP/dpa

Ungarn hat mit seinem Veto-Recht die Aufhebung von EU-Sanktionen gegen mehrere Russen erzwungen. Zu den Personen, die künftig nicht mehr auf der EU-Sanktionsliste stehen werden, gehört unter anderem der Oligarch Wjatscheslaw Mosche Kantor, wie mehrere Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Zudem gehe es um eine Schwester des bekannten russischen Unternehmers Alischer Usmanow und zwei weitere Personen.

Druckmittel Ungarns war nach Angaben von Diplomaten die bis zu diesem Samstag notwendige Verlängerung von Russland-Sanktionen, die insgesamt rund 2.200 Personen und Organisationen betreffen. Die Entscheidung dafür erfordert einen einstimmigen Beschluss der 27 EU-Mitgliedstaaten. Ungarn drohte diesen zu blockieren, wenn nicht mehrere Russen von der Liste genommen werden.

Orbán hält Russland-Sanktionen nicht für zielführend

Der genaue Hintergrund des ungarischen Vorgehens ist unklar. Ministerpräsident Viktor Orbán hatte allerdings bereits mehrfach erklärt, dass er die Russland-Sanktionen der EU grundsätzlich nicht für zielführend hält.

Die Sanktionen der EU umfassen in der Regel Reisebeschränkungen, das Einfrieren von Vermögenswerten sowie das Verbot der Bereitstellung von Geldern oder anderen wirtschaftlichen Ressourcen. Sie wurden in den meisten Fällen als Reaktion auf die aus EU-Sicht ungerechtfertigte und grundlose militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine verhängt.

Das Risiko von Ungarns Vorstoß

Über die Forderungen Ungarns hatte es wochenlang Diskussionen gegeben, weil etliche Mitgliedstaaten sie zunächst nicht akzeptieren wollten. Als Risiko gilt, dass die Aufhebung der Sanktionen anderen Russen Argumente für Klagen gegen Strafmaßnahmen geben könnte. 

So hieß es beispielsweise im Sanktionsbeschluss gegen Kantor, dieser habe enge Verbindungen zu Präsident Wladimir Putin, die ihm geholfen hätten, sein beträchtliches Vermögen zu sichern. Er habe Putin bei zahlreichen Gelegenheiten offen seine Unterstützung und Freundschaft bekundet und unterhalte gute Beziehungen zum Kreml. Dadurch habe er von russischen Entscheidungsträgern profitiert, die für die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim durch Russland oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich seien. Nach Angaben der EU ist Kantor ein großer Anteilseigner von einem der größten Düngemittelhersteller Russlands.

© dpa
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