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FDP und SSW scheitern mit Klage gegen Fraktionsmindestgröße

Die Organisation in Fraktionen erleichtert Abgeordneten in Kommunalparlamenten die Arbeit. Das Land darf aber eine Mindestgröße vorgeben. Das verstößt nicht gegen die Landesverfassung.
Landesverfassungsgericht Schleswig
Ein Schild «Landesverfassungsgericht» steht vor dem Gerichtsgebäude. © Carsten Rehder/dpa/Archivbild

Die Landtagsfraktionen von FDP und SSW sind mit ihrer Verfassungsklage gegen die Anhebung der Fraktionsmindestgrößen in großen Kommunalparlamenten gescheitert. Die seit Juni 2023 geltende Neuregelung ist mit der Landesverfassung vereinbar, wie das Landesverfassungsgericht am Freitag in Schleswig entschied. Fraktionen in Gemeinde- und Stadtvertretungen oder Kreistagen mit 31 oder mehr Mitgliedern müssen jetzt mindestens drei Vertreter haben. Vorher waren zwei Mandatsträger zur Gründung einer Fraktion ausreichend. (LVerfG 4/23)

Die Kläger sahen in der Verschärfung eine unangemessene Benachteiligung ihrer politischen Mitwirkungsmöglichkeiten zum Beispiel in Ausschüssen. Der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Christoph Brüning, sagte, die Anträge seien teilweise unzulässig. «Soweit sie zulässig sind, sind sie unbegründet.»

Die Anhebung verstoße weder gegen das Demokratieprinzip und den daraus folgenden Grundsatz der gleichen Mitwirkungsbefugnis der kommunalen Vertreter noch gegen die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung. Die rechtliche Stellung eines Abgeordneten werde nicht dadurch beeinträchtigt, ob er fraktionslos oder Mitglied einer Fraktion sei, sagte Brüning.

Eine geringere Zahl von Fraktionen könne zur zeitlichen Entlastung von Abgeordneten beitragen. Brüning verwies darauf, dass es in Schleswig-Holstein keine Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen gibt. Auch der verfassungsrechtliche Schutz der nationalen Minderheit, auf den sich der SSW in dem Normenkontrollantrag bezog, greift nach der Entscheidung des Gerichts nicht.

Der SSW-Fraktionsvorsitzende Lars Harms äußerte sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht. «Für die Kommunalpolitiker hätte ich mir mehr erhofft, dass sie sich auch zu zweit zusammenschließen und eine Fraktion bilden können.» Jetzt gebe es rechtliche Klarheit, sagte Harms. «Und das gilt es natürlich zu akzeptieren.»

Auch der FDP-Landtagsabgeordnete Bernd Buchholz nannte das Urteil enttäuschend. «Aber es ist das Landesverfassungsgericht und das schafft Rechtsklarheit. Wir sind politisch weiterhin anderer Auffassung.» Er müsse es respektieren, wenn das Verfassungsgericht sage, dass die Grenzen der Verfassung hier nicht tangiert seien. «In der Begründung, die gerade mündlich vorgetragen wurde, sind einige Passagen drin, die ich so noch nicht unmittelbar nachvollziehen kann.» Die Rechte von fraktionslosen Mitgliedern einer Kommunalvertretung seien ja erkennbar andere als die von Fraktionsmitgliedern.

In einem zweiten Teil des Urteils geht es um Veränderungen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, darunter die Anhebung und Vereinheitlichung von Quoren. Auch hier scheiterten die Antragsteller.

Entscheidend sei, dass Grundgesetz und Landesverfassung Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene nicht vorschreiben, sagte Brüning. Daher bestehe kein Anspruch auf Elemente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Der Gesetzgeber habe daher einen großen Gestaltungsspielraum.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Tobias Koch äußerte sich erfreut, dass jetzt Klarheit herrsche. Mit den Änderungen habe die Koalition für mehr Handlungsfähigkeit der hauptsächlich ehrenamtlichen Kommunalpolitik gesorgt. Die kommunalpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Bina Braun, betonte, ihr seien keine negativen Auswirkungen der neuen Regelung berichtet worden, eher im Gegenteil.

Kritik kam dagegen von der Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Serpil Midyatli. Das Landesverfassungsgericht habe zwar festgestellt, dass die Änderung des Kommunalrechts bei Fraktionsgrößen und Quoren für Bürgerbegehren rechtens war. Aber: «Darauf kann sich Schwarz-Grün nun wirklich nicht ausruhen, denn für die Stärkung demokratischer Mitbestimmung war es trotzdem der falsche Weg.»

© dpa
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