Die von der Landesregierung geplante Abschaffung der Straßenbaubeiträge geht der Opposition im nordrhein-westfälischen Landtag nicht weit genug. So kritisierten die Fraktionen von SPD und FDP insbesondere den gewählten Stichtag. «Bürgerinnen und Bürger, bei denen Straßenbaumaßnahmen vor 2018 beschlossen wurden, gucken in die Röhre», bemängelte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dirk Wedel.
Der Kommunalpolitiker der SPD-Fraktion, Justus Moor, sprach von einer «historischen Ungerechtigkeit» und kündigte entsprechende Änderungsvorschläge an. Wie bereits zuvor der Bund der Steuerzahler in NRW forderte auch die Landtags-FDP für die Betroffenen einen Härtefallfonds, ähnlich wie in Bayern. Der Kommunalausschuss des Düsseldorfer Landtags hört dazu an diesem Freitag Sachverständige an.
Faktisch sind die Straßenbaubeiträge in NRW bereits vom Tisch. Für Straßenbaumaßnahmen, die seit Anfang 2018 beschlossen wurden, zahlen Anliegerinnen und Anlieger schon seit längerem keine Beiträge mehr. Denn 2022 hatten die damaligen Regierungsfraktionen CDU und FDP im Landtag eine Förderrichtlinie für die Straßenbaubeiträge, die oft in vier- oder sogar fünfstelliger Höhe lagen, auf den Weg gebracht. Anlieger erhalten damit ihre Beiträge für Straßenbaumaßnahmen zu 100 Prozent vom Land zurück.
Für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden, soll das auch weiterhin gelten. Erst für Straßenbauprojekte danach sollen die Beiträge komplett abgeschafft werden. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen deshalb in einer gemeinsamen Stellungnahme von Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund darauf hin, «dass in den Kommunen über einen langen Zeitraum zwei Abrechnungsregime parallel laufen müssen». Die mit der Neuregelung beabsichtigte Verwaltungsvereinfachung werde dadurch erst deutlich später eintreten.
Ähnlich sieht es auch die Landtagsopposition. «Schwarz-Grün verrennt sich in Bürokratie», sagte Wedel. Der Steuerzahlerbund bemängelte, dass der Personalaufwand der Kommunen gleich bleibe, weil das Land den Kommunen die entgangenen Beiträge eins zu eins ersetzen soll. SPD und FDP sprachen sich deshalb ebenfalls dafür aus, den Kommunen stattdessen Pauschalen zu zahlen, so dass die entsprechenden Summen nicht ermittelt werden müssen.
Der Kieler Verwaltungswissenschaftler Christoph Brüning warf in seiner schriftlichen Stellungnahme die Frage auf, ob der vorliegende Gesetzentwurf vollständig den Vorgaben der Landesverfassung gerecht wird. Die Verfassung schreibt in Artikel 78 vor, dass wesentliche Mehrbelastungen auszugleichen sind, die das Land bei den Gemeinden durch Übertragung oder Veränderung von Aufgaben verursacht. Der Universitätsprofessor und Präsident des Verfassungsgerichts Schleswig-Holstein vermisst in der Vorlage die gebotene Kostenfolgeabschätzung.