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Brandanschlag auf obdachlosen Mann wird neu verhandelt

Ein schlafender Obdachloser wird im Bahnhof Altona angezündet. Er erleidet Brandverletzungen, überlebt aber. Der Täter wird wegen versuchten Mordes verurteilt. Jetzt droht ihm eine härtere Strafe.
Prozess wegen versuchten Mordes
Der damals 35-jährige Angeklagte sitzt zu Beginn des ersten Prozesses in einem Gerichtssaal. © Marcus Brandt/dpa/Archivbild

Ein Brandanschlag auf einen schlafenden Obdachlosen im Bahnhof Altona beschäftigt erneut das Landgericht Hamburg. Der 36-jährige Angeklagte war bereits am 2. Februar vergangenen Jahres wegen versuchten Mordes zu einer Strafe von viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In das Urteil waren weitere Straftaten einbezogen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte damals eine Gesamtfreiheitsstrafe von achteinhalb Jahren beantragt und legte gegen das Urteil Revision ein. Daraufhin ordnete der Bundesgerichtshof eine Neuverhandlung an, die nach Angaben eines Gerichtssprechers am Mittwoch vor einer anderen Großen Strafkammer begann. Diese Kammer muss nun prüfen, ob bei der Tat neben dem Mordmerkmal der Heimtücke auch das Merkmal der Grausamkeit erfüllt war. Das könnte eine Strafverschärfung bedeuten.

Im ersten Prozess hatte das Landgericht Hamburg festgestellt, dass der Pole am 13. Juni 2022 den Pulloverärmel des Obdachlosen mit einem Becher alkoholhaltigen Desinfektionsmittel übergossen, angezündet und seinem Schicksal überlassen hatte. Der Obdachlose hatte spätabends vor einer Toilettenanlage im Bahnhof Altona geschlafen. Der 34-Jährige erwachte und zog geistesgegenwärtig den brennenden Pullover aus, erlitt aber schmerzhafte Verbrennungen am rechten Oberarm.

Der Brandanschlag war nach Angaben des Vorsitzenden Richters durch einen Zufall ans Licht gekommen. Täter und Opfer hätten sich am Tag nach der Tat mit weiteren Männern am Bahnhof Altona geprügelt. Die Bundespolizei griff ein. Dabei bemerkten die Beamten den verletzten Arm des Opfers und hörten, dass er angezündet worden sein soll. Die Polizisten stellten auch ein Video auf dem Handy des Angeklagten sicher. Zehn Tage darauf wurde der 36-Jährige verhaftet. Vor Gericht räumte er die Tat ein und bekundete in seinem letzten Wort Bedauern. Er habe seinem Bekannten nur einen «Denkzettel» wegen Schulden verpassen, ihn aber nicht töten wollen.

© dpa
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