Im Prozess um die tödliche Messerattacke im schleswig-holsteinischen Brokstedt hat das Landgericht Itzehoe den Angeklagten Ibrahim A. wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige im Januar 2023 in einem Regionalzug zwei Menschen erstochen und vier schwer verletzt hat. Zudem stellte die Große Strafkammer die besondere Schwere der Schuld fest, was bedeutet, dass eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zwei Tote, vier Schwerverletzte
Ibrahim A. hatte am Nachmittag des 25. Januar 2023 in dem Regionalzug auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg ein Küchenmesser gezogen und damit unvermittelt Fahrgäste angegriffen. Eine 17-Jährige und ihr 19 Jahre alter Freund starben. Vier weitere Fahrgäste wurden schwer verletzt. Der Täter wurde schließlich von Fahrgästen überwältigt. Die Tat sorgte weit über Schleswig-Holstein hinaus für Entsetzen. Der Prozess dauerte mehr als zehn Monate - fast 100 Zeugen und Gutachter vernahm das Gericht.
Bei der Frage der Schuldfähigkeit folgte die Große Strafkammer damit dem Gutachten des Psychiaters Arno Deister. Der Professor hatte psychotische Symptome und eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei dem Angeklagten diagnostiziert, aber keine Psychose. «Ich sehe keine Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit», hatte er gesagt. Auch liege keine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit vor.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Strafforderung von Staatsanwältin Janina Seyfert. Verteidiger Björn Seelbach hatte dagegen für die Unterbringung seines Mandanten in der forensischen Psychiatrie plädiert. Für den Fall, dass die Strafkammer keine eingeschränkte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit sehe, hatte er eine Verurteilung zu zehn Jahren wegen Totschlags und schwerer oder gefährlicher Körperverletzung gefordert.
Bis wenige Tage vor dem Angriff hatte Ibrahim A. in Hamburg wegen einer anderen Tat in Untersuchungshaft gesessen. Der aus dem Gazastreifen nach Deutschland gekommene Mann hatte eine Duldung und war zu einem Termin bei der Ausländerbehörde nach Kiel gefahren. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft handelte er aus Frust.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zur Frage, ob sein Mandant in Revision gehen wolle, sagte Seelbach, dazu müsse er erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.