Laut Anklage soll der Türke die 31-Jährige in Köln heimtückisch erschossen haben. Am nächsten Tag soll er die Leiche mit einem Helfer in die Nähe des Wohnorts des Opfers ins rheinland-pfälzische Ochtendung transportiert haben. Am Rand eines Feldweges soll der Angeklagte die Tote mit Brandbeschleuniger übergossen und angezündet haben. Spaziergänger entdeckten die verbrannte Leiche. Das Fahrzeug der Frau stellte die Polizei später in Köln sicher.
Bereits 2022 hatte eine andere Strafkammer des Kölner Landgerichts den Mann wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt. Damals hatte das Gericht eine heimtückische Tötung und damit Ermordung der Frau nicht zweifelsfrei feststellen können. Zur Begründung hieß es, dass es nicht erwiesen sei, dass die Frau tatsächlich bei der Abgabe der tödlichen Schüsse abgelenkt und somit wehr- und arglos gewesen sei.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil im Mai 2023 aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung ans Landgericht zurückverwiesen. Der BGH gab damit einem Antrag der Nebenklage statt, die eine Verurteilung wegen Mordes verlangt hatte. Der Prozess ist mit weiteren 22 Verhandlungstagen bis Mitte April terminiert.