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Ehrenamtsgesetz: Weniger Bürokratie und mehr Geld

Zehntausende Thüringer engagieren sich ehrenamtlich. Ihre Arbeit soll besser gefördert werden. Das ist Ziel eines Gesetzes, auf das sich eine Landtagsmehrheit nach einigem Hin und Her verständigt hat.
Ehrenamt
Jugendliche halten ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt» in den Händen. © Patrick Seeger/dpa/Symbolbild

Mehr als 750.000 Thüringer engagieren sich nach Angaben des Sozialministeriums in ihrer Freizeit ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden oder Initiativen. Ihre Arbeit soll stärker anerkannt, gefördert und erleichtert werden. Das sieht ein neues Ehrenamtsgesetz vor, das am Freitag vom Landtag in Erfurt beschlossen wurde. Vorgelegt wurde das Gesetz von der oppositionellen CDU-Fraktion, die rot-rot-grüne Minderheitskoalition stimmte trotz einiger Bedenken zu, die FDP und die AfD enthielten sich.

CDU: Meilenstein beim Ehrenamt

Das Gesetz sieht unter anderem ein Landesprogramm mit einem Volumen von 15 Millionen Euro vor, mit dem Ehrenamtliche und Vereine gefördert werden sollen. Dabei geht es unter anderem um mehr Aus- und Weiterbildungsangebote, darum, Vereine bei den Kosten für GEMA-Gebühren bei ihren Festen über 2024 hinaus zu entlasten, oder um die Übernahme von Entschädigungsleistungen bei Gesundheitsschäden von Ehrenamtlern. Der bürokratische Aufwand für Vereine bei Förderanträgen soll geringer, die Thüringer Ehrenamtsstiftung sowie die Freiwilligenagenturen gestärkt werden, sagte die CDU-Abgeordnete Beate Meißner. Sie sprach vom ersten Ehrenamtsgesetz dieser Art in Deutschland und damit einem Meilenstein.

Abgeordnete von Linke, SPD und Grünen hatten den Gesetzentwurf, der im Januar von der CDU vorgelegt wurde, zunächst als Schnellschuss kritisiert. Verabschiedet wurde er schließlich mit einer Reihe von Änderungen - so wird es den ursprünglich von der CDU vorgeschlagenen Bürgerbeauftragten für das Ehrenamt nicht geben - stattdessen soll die bestehende Ehrenamtsstiftung solide finanziert werden.

Zustimmung, aber Bedenken

Die Linke-Abgeordnete Karola Stange äußerte die Sorge, dass die 15 Millionen Euro aus dem Landesprogramm nur zur Verfügung stünden, wenn ab 2025 andere Projekte im sozialen Bereich oder bei Vereinen eingeschränkt werden. Sozialministerin Heike Werner (Linke) kündigte an, die neuen Fördermöglichkeiten mit den bestehende für ehrenamtliche Arbeit zusammenzuführen. Dass es das Gesetz gebe, sei vor allem den Ehrenamtlichen selbst und ihrem Drängen zu verdanken, so die Ministerin.

Der FDP-Abgeordnete Robert-Martin Montag sprach von einem «ungedeckten Scheck an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler» und handwerklichen Defiziten. Die AfD-Abgeordnete Corinna Herold nannte die Zustimmung von Rot-Rot-Grün einen «Belohnungsbonus für die CDU», weil sie in den Jahren der Minderheitskoalition die Verabschiedung einer Reihe von Gesetzen und der Landeshaushalte ermöglichte.

Der Landtag hatte den Schutz und die Förderung des Ehrenamtes vor einigen Wochen bereits als Staatsziel in die Thüringer Verfassung aufgenommen.

© dpa
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