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Verfahren zur Rücknahme von Einbürgerung gefordert

Wer deutscher Staatsbürger werden will, soll in Sachsen-Anhalt ein Bekenntnis zu Israel abgeben. In einem Fall aus Halle könnte es nun ein Verfahren zur Rücknahme der Einbürgerung geben. Warum?
Einbürgerung
Eine Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland und ein deutscher Reisepass liegen auf einem Tisch. © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt hat die Stadt Halle aufgefordert, die Einbürgerung eines Syrers rückgängig zu machen. Wie der MDR berichtete, soll der Mann in einem Musikvideo den Terrorangriff der Hamas auf Israel befürwortet haben. Nur wenig später sei der Mann in Halle eingebürgert worden. Die Vorwürfe würden derzeit intensiv geprüft, erklärte ein Stadtsprecher auf dpa-Anfrage. Allerdings könnten in konkreten Einzelfällen wegen des Datenschutzes keine Auskünfte gegeben werden.

«Ich erwarte von der Stadt Halle, dass unverzüglich das Verfahren zur Rücknahme der Einbürgerung eingeleitet wird. Die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut, das nicht arglistig erschlichen werden darf», sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU).

Das Innenministerium hatte die Einbürgerungsbehörden im November angewiesen, von Menschen, die deutsche Staatsbürger werden wollten, ein Bekenntnis zu Israel zu verlangen. Dafür wurde folgende Formulierung empfohlen: «Ich erkenne ausdrücklich die besondere deutsche Verantwortung für den Staat Israel und das Existenzrecht Israels an und verurteile jegliche antisemitischen Bestrebungen. Ich verfolge weder Bestrebungen, die gegen das Existenzrecht des Staates Israel gerichtet sind, noch habe ich solche Bestrebungen verfolgt.» Wer dieses Bekenntnis nicht abgeben wolle, könne nicht eingebürgert werden, heißt es in dem Erlass.

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass dieses Bekenntnis nicht der inneren Überzeugung der eingebürgerten Person entspreche und damit nur ein «Lippenbekenntnis» war, obliege es der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde zu prüfen, ob die Einbürgerung zurückgenommen werden könne, teilte das Innenministerium am Freitag auf Nachfrage mit.

Rechtswidrige Einbürgerungen könnten zurückgenommen werden, wenn sie nachweislich und aufgrund neuer vorliegender Erkenntnisse - etwa vorsätzlich falscher oder unvollständiger Angaben - erwirkt wurden, hieß es seitens der Stadt Halle. Die Stadt berücksichtige in allen Einbürgerungsverfahren die jeweils geltenden Bestimmungen. So würden Antragsteller nur dann eingebürgert, wenn sie höchstpersönlich und schriftlich das eindeutige Bekenntnis zum Existenzrechts des Staates Israel abgegeben haben, versicherte der Sprecher. «Einbürgerungsanträge werden gemäß Erlass des Landes abgelehnt, sofern die Antragstellenden das Bekenntnis verweigern.»

© dpa
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