Hat Ihr Vermieter die Einsparungen durch die Energiepreisbremsen ordnungsgemäß an Sie weitergereicht? Der Blick in die Heiz- und Betriebskostenabrechnung von 2023 sollte darüber Aufschluss geben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg stellt jedoch fest, dass nur wenige der Abrechnungen die Entlastungen überhaupt wie vorgesehen ausweisen. Doch nur so können Mieterinnen und Mieter nachvollziehen, ob die Energiepreise in ihrem Fall oberhalb der Entlastungsgrenze lagen und ob die jeweilige Entlastung ordnungsgemäß bei ihnen angekommen ist. Die Verbraucherschützer geben Tipps, worauf Betroffene achten sollten.
- Prüfen Sie in der Betriebskostenabrechnung unter der Position «Beleuchtung», ob Ihr Vermieter dort Angaben zur Strompreisbremse gemacht hat. Auch in der Heizkostenabrechnung bei der Position «Betriebsstrom der Heizungsanlage» sollte eine solche Information zu finden sein.
- In der Heizkostenabrechnung sollte ferner ein Vermerk zu Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) zu finden sein.
Ist der Vermieter dieser Pflicht nicht nachgekommen, sollten Betroffene Einsicht in die Unterlagen für den Strom- und Brennstoffbezug verlangen und diese entsprechend prüfen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg stellt auf ihrer Webseite einen Musterbrief für den Widerspruch gegen die Abrechnung und die Bitte nach Dokumenteneinsicht bereit.
Die Preisbremsen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher während der Energiekrise entlasten, als Strom und Gas sehr teuer war. Arbeitspreise, die oberhalb der Grenze von 40 Cent/kWh für Strom, 12 Cent/kWh für Gas und 9,5 Cent/kWh für Wärmelieferungen lagen, wurden 2023 staatlich bezuschusst. Verbraucherinnen und Verbraucher dürften daher nie Energiepreise bezahlt haben, die oberhalb dieser Grenzen lagen. Vermieter waren verpflichtet, die Entlastungen an ihre Mieter weiterzureichen.