In einem Prozess um mutmaßliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz verkündet das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück am Mittwoch (11.30 Uhr) voraussichtlich eine Entscheidung. Angeklagt sind zwei Amtstierärzte des Kreises Gütersloh. Einer der beiden soll im Juni 2022 im Schlachthof der Firma Tönnies bei der amtlichen Überwachung drei Ferkel in einem Eimer ertränkt haben. Sein Kollege soll dabei zugeschaut haben.
Angezeigt hatte die beiden der Tierschutzbeauftragte von Tönnies als Betreiber des Schlachthofes am Stammsitz in Rheda-Wiedenbrück. Normalerweise werden beim Transport auf dem Weg ins Werk geborene Ferkel wie andere Tiere auch zuerst mit Gas betäubt und dann getötet. Vor dem Transport hatte der Schweinemastbetreiber offenbar übersehen, dass die Sau tragend war.
Ob das Amtsgericht Urteile verkündet oder die Verfahren gegen die Veterinäre gegen eine Geldauflage aufhebt, wie es der Verteidiger vorschlägt, ist offen. Das Ertränken im Wassereimer entsprach nicht den Vorgaben. Ein am ersten Prozesstag vorgeführtes Video aus dem Schlachthof hatte gezeigt, dass der zweite Angeklagte alles mit angeschaut hatte. Zuvor hatte er dies stets bestritten.