Der erste Angeklagte soll im Juni 2022 in dem Betrieb im Stammwerk von Tönnies bei der amtlichen Überwachung drei Ferkel ertränkt haben, der zweite soll dabei zugeschaut haben. Die beim Kreis Gütersloh angestellten Veterinäre wurden daraufhin von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Die jungen Schweine waren auf dem Transport zum Schlachthof geboren worden. Der abgebende Landwirt hatte offenbar übersehen, dass die Sau tragend war. Üblicherweise werden die Ferkel, wie die anderen Schlachttiere, durch Gas getötet.
Der Staatsanwalt gab in der Verhandlung zu bedenken, dass das Ertränken der Tiere nicht unbedingt qualvoller sei als das Töten mit Gas. Zumal es für die Ferkel keine geeigneten Behälter gebe. Laut Tierschutzgesetz aber ist das Ertränken nicht zulässig, weshalb die Tierärzte angeklagt wurden. Der Tierschutzbeauftragte von Tönnies hatte die Tierärzte angezeigt.