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Zahnärztinnen und Zahnärzte planen Protesttag

Sie wollen weniger Bürokratie und mehr Geld. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, rufen verschiedene zahnärztliche Organisationen zu vorübergehenden Praxisschließungen auf.
Zahnärztliche Versorgung in Niedersachsen
Eine Zahnärztin untersucht ein dreijähriges Kind in einer Kinderzahnarztpraxis. © Julian Stratenschulte/dpa/Illustrationen

Aus Protest gegen die aktuelle Gesundheitspolitik wollen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Niedersachsen am kommenden Dienstag ihre Arbeit niederlegen. Der Aktionstag läuft unter dem Motto «Mund auf - Praxis zu!». Dabei rufen die Zahnärztekammer Niedersachsen, die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen sowie die berufspolitischen Verbände Zahnärzte für Niedersachsen und Freier Verband Deutscher Zahnärzte ihre Kolleginnen und Kollegen zur Teilnahme auf. Die Beschäftigten können an dem Tag an kostenlosen Fortbildungen teilnehmen.

Herausforderungen für selbstständige Zahnärzte

Die Organisationen fordern Bürokratieabbau und eine höhere Vergütung. Um zu verhindern, dass sich die Zahl der Praxen in Niedersachsen reduziert, brauche es bessere Rahmenbedingungen für selbstständige Zahnarztpraxen, schreiben die Organisatoren auf ihrer Seite zum Aktionstag. Derzeit scheuten viele junge Menschen den Weg in die Selbstständigkeit - wegen der schwierigen Bedingungen. Gleichzeitig näherten sich viele ältere Zahnärzte dem Ruhestand.

Unterstützung aus Bremen

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung im Land Bremen und die Zahnärztekammer Bremen teilten mit, dass sie den Protesttag in Niedersachsen unterstützen. «Die wohnortnahe Patientenversorgung ist gefährdet wie nie zuvor», sagte die Präsidentin der Zahnärztekammer und Praxisinhaberin in Bremen Nord, Maria Schletter, laut Mitteilung. Bereits jetzt gebe es für Termine lange Wartezeiten. In den vergangenen Monaten hat es immer wieder Proteste von Zahnarztpraxen gegen die Gesundheitspolitik gegeben - in mehreren Bundesländern.

Finanzen der Krankenkassen als Grund für Begrenzung

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums vereinbaren die Krankenkassen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen für die Behandlung jährlich eine sogenannte Gesamtvergütung. Diese wird nach bestimmten Vorgaben je nach abgerechneten Leistungen an die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte verteilt. Für die Jahre 2023 und 2024 sind die Anpassungen der Gesamtvergütungen per Gesetz begrenzt. Hintergrund ist dem Ministerium zufolge die finanzielle Lage der Krankenkassen. Um Leistungskürzungen für die Versicherten und übermäßige Belastungen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu vermeiden, wurde das Wachstum der Vergütungen begrenzt.

© dpa
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