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Psychiaterin: Flughafen-Geiselnehmer voll schuldfähig

Mit seinem Kind im Auto fährt ein Bewaffneter auf das Vorfeld des Hamburger Flughafens, um einen Flug in die Türkei zu erzwingen. Ist er psychisch krank? Eine Sachverständige hat eine klare Antwort.
Gericht
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Narzisstisch, respektlos und überheblich - so charakterisiert eine psychiatrische Gutachterin den Hamburger Flughafen-Geiselnehmer. Der 35-Jährige habe eine auffällige Persönlichkeitsstruktur, sei aber nicht psychisch krank, stellt die Sachverständige am Mittwoch im Prozess vor dem Hamburger Landgericht fest. Der Angeklagte habe keine Psychose, keine affektive Erkrankung wie etwa eine Depression und auch keine Persönlichkeitsstörung und sei voll schuldfähig. Dass das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter seiner Ex-Frau zugesprochen wurde, habe ihn massiv gekränkt. «An der gesamten Situation sind alle anderen schuld», glaube der Angeklagte. Während der 18-stündigen Geiselnahme auf dem Flughafen habe ihm die ganze Welt zugeschaut und gesehen, was er wolle, so die Psychiaterin. «Er wirkt ausgesprochen egozentrisch.»

Brandsätze, Schüsse und Bombendrohung

Am 4. November vergangenen Jahres hatte sich der Türke laut Anklage mit einem Trick Zugang zur Wohnung seiner Ex-Frau im niedersächsischen Stade verschafft, sie mit einer Pistole bedroht und das Kind in seine Gewalt gebracht. Anschließend war er mit der Vierjährigen zum Hamburger Flughafen gefahren, hatte mit einem Mietauto mehrere Schranken durchbrochen und war bis aufs Flugfeld vorgedrungen. Dort warf er zwei Brandsätze, schoss dreimal in die Luft und drohte, sich und das Kind mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft zu sprengen. Erst nach 18 Stunden gab er auf und konnte festgenommen werden. Der vermeintliche Sprengstoffgürtel erwies sich als Attrappe.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35-Jährigen Geiselnahme, die Entziehung Minderjähriger, vorsätzliche Körperverletzung und verschiedene Waffendelikte vor. Der Angeklagte hat die Taten weitgehend gestanden.

Video zeigt Angeklagten mit weinendem Kind auf Flughafen

Der Vorsitzende Richter Torsten Schwarz ließ am Mittwoch Videoaufnahmen einer Szene zeigen, die sich am 5. November auf dem Flughafenvorfeld abspielte. Darauf war der Angeklagte zu sehen, wie er zusammen mit dem Kind aus der Fahrertür seines Mietwagens steigt. Bei Regenwetter hat das Mädchen nur ein Kleidchen an und weint. Etwa 15 Meter entfernt steht ein Mannschaftswagen der Polizei. Der 35-Jährige vertritt sich ein wenig die Füße und geht mit dem Kind auf dem Arm ein paar Schritte auf das Polizeiauto zu. Dabei telefoniert er offenbar mit seinem Handy. Hinter dem Polizeiwagen in Deckung steht ein Beamter und hält ein helles Tuch bereit. Nach einigen Augenblicken geht der Angeklagte mit dem Kind zur Beifahrertür seines Autos zurück. Kurz darauf hat die Tochter eine dunkle Jacke an.

Der Angeklagte erklärte dem Gericht, er habe von der Polizei eine Decke für sein Kind haben wollen. Aber die Polizei habe sich nicht genähert. Daraufhin habe er der Vierjährigen seine eigene Jacke angezogen. Der Staatsanwalt fragte den 35-Jährigen, wie er heute über diesen Moment auf dem Flughafen denke. Auf diese Frage gab der Angeklagte keine klare Antwort, auch auf mehrmalige Nachfrage des Richters und der Gutachterin nicht. Wenig später verlas der Beschuldigte - wohl im Glauben, der Richter könne seine Freilassung und die Rückgabe seiner Tochter anordnen - eine vorbereitete Erklärung. Dabei forderte er den Richter mit lauter Stimme auf: «Ich erwarte einen Beschluss von Ihnen: «Nimm deine Tochter und geh!»»

«Meine Tochter gehört mir»

«Ich hole meine Tochter, sie ist mein Eigentum» - so beschrieb die psychiatrische Sachverständige die Haltung des Angeklagten. Nach der Niederlage im Sorgerechtsstreit habe er das Vertrauen in die Behörden vollkommen verloren und beschlossen, seine Interessen «mit fast fanatischem Eifer» selbst durchzusetzen. Vor der Tat habe er sich eine scharfe Schusswaffe besorgt, Molotow-Cocktails und die Attrappe einer Sprengstoffweste gebastelt. Über viele Stunden habe er auf dem Flughafen gedroht: «Hab Bombe!» Die Gefahr für sein Kind und die Besatzung eines Flugzeugs ganz in der Nähe habe er nicht gesehen. Er könne sich sehr schlecht in sein Gegenüber einfühlen, stellte die Gutachterin fest. Der 35-Jährige habe die Anklage der Entführung und Geiselnahme gar nicht verstanden. Er sei überzeugt: «Ich kann doch meine eigene Tochter nicht entführen.»

Sachverständige: Angeklagter größenwahnsinnig

Die Psychiaterin bezeichnete den Angeklagten auch als größenwahnsinnig. Mit seiner Tat habe er vermutlich einen Millionenschaden verursacht. Aber: «Er glaubt, dass er den Schaden, den er angerichtet hat, abarbeiten kann.» Außerdem glaube er, dass er zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Flughafen beigetragen habe und seine Tochter zurückbekommen werde.

An diesem Freitag sollen Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Plädoyers halten. Der Angeklagte bekommt die Gelegenheit zu einem letzten Wort. Das Urteil will das Gericht am 25. Juni verkünden.

© dpa
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