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Lange Haft für Flughafen-Geiselnehmer gefordert

Mehr als 18 Stunden hielt ein Vater seine kleine Tochter auf dem Hamburger Flughafen in seiner Gewalt. Er drohte, sich mit dem Kind in die Luft zu sprengen. Nun könnte er lange Zeit in Haft bleiben.
Fortsetzung Prozess gegen Geiselnehmer vom Hamburger Flughafen
Der Angeklagte (vorn) und seine Rechtsanwältin Anna Carlotta Bloch sitzen kurz vor Beginn der Verhandlung in einem Gerichtssaal des Strafjustizgebäudes in Hamburg. © Ulrich Perrey/dpa

Der Hamburger Flughafen-Geiselnehmer soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für lange Zeit ins Gefängnis. Zwölf Jahre Haft seien der Tat und Schuld des Angeklagten angemessen, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Bornemann am Freitag in seinem Plädoyer vor der Strafkammer am Landgericht in Hamburg. Die Vorwürfe gegen den 35-Jährigen hätten sich in der Beweisaufnahme bestätigt. Mit seiner Forderung von zwölf Jahren blieb Bornemann nach eigenen Angaben unter dem gesetzlichen Höchstmaß von 15 Jahren Haft.

Brandsätze, Warnschüsse, Bombendrohung

Am 4. November vergangenen Jahres hatte der türkische Angeklagte seine Tochter aus der Wohnung seiner Ex-Frau im niedersächsischen Stade entführt und war mit der Vierjährigen zum Flughafen gefahren. An einem Tor in der Nähe der Terminals durchbrach er drei Schranken und drang bis auf das Vorfeld des Flughafens vor. Dort warf er zwei Brandsätze aus dem Auto, schoss dreimal in die Luft und drohte, sich und das Kind in die Luft zu sprengen. Erst nach 18 Stunden gab er auf. Ein vermeintlicher Sprengstoffgürtel erwies sich als Attrappe. Der Angeklagte hat die Taten weitgehend gestanden.

«Gipfel der Selbstjustiz»

Mit Blick auf den Sorgerechtsstreit, der der Auslöser der Geiselnahme war, erklärte Oberstaatsanwalt Bornemann: «Die Tat stellt den Gipfel der Selbstjustiz dar.» Das Wohl seines Kindes sei dem 35-Jährigen gleichgültig gewesen. Der Mann habe sich der Geiselnahme, der Entziehung Minderjähriger, der vorsätzlichen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gemacht. Strafmildernd wertete der Staatsanwalt das Geständnis.

Verteidigerin sieht minderschweren Fall

Verteidigerin Anna Carlotta Bloch wies darauf hin, dass sich ihr Mandant im Sorgerechtsstreit massiv ungerecht behandelt fühlte. Er habe die Tat aus Verzweiflung verübt, weil er seine Tochter 14 Monate lang nicht sehen durfte. Während der Geiselnahme auf dem Flughafen habe er schon vorher aufgeben und das Kind der Mutter übergeben wollen. Das Gericht sollte darum einen minderschweren Fall der Geiselnahme in Erwägung ziehen, sagte Bloch. Die Anwältin stellte keinen konkreten Strafantrag.

Vorstrafe wegen Kindesentziehung

Als strafverschärfend beurteilte der Staatsanwalt den Umstand, dass der 35-Jährige die Tat nur ein halbes Jahr nach einer ersten Verurteilung wegen Kindesentziehung beging. Im Jahr 2022 war er mit dem damals dreijährigen Kind eigenmächtig in die Türkei gefahren. Die Mutter reiste hinterher und konnte die Tochter in einer Nacht- und Nebelaktion zurückholen. Im Juli 2023 habe sie das alleinige Sorgerecht bekommen, das Urteil sei dem Angeklagten im August zugestellt worden. Daraufhin habe er den Beschluss gefasst, das Kind mit einem Flugzeug in die Türkei zu entführen. Mitte Oktober habe er sich eine Pistole besorgt.

Ankläger: Kind hätte von verirrter Kugel getroffen werden können

Auf dem Flughafen drohte er über den Polizeinotruf: «Auch ich haben Bomben. Man kann sie aus Ferne zünden.» Die Polizei habe befürchtet, das Auto könne explodieren. Die Beamten nahmen seine Drohung so ernst, dass sie später bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Buxtehude mit Sprengfallen rechneten. «Haben Sie eigentlich mal darüber nachgedacht, dass Sie vor den Augen Ihrer Tochter hätten erschossen werden können? Oder dass eine verirrte Kugel Ihre Tochter trifft?», fragte der Staatsanwalt den Angeklagten.

Nebenklage: «Um seine Tochter ging es ihm nicht»

Die Anwältin Filiz Sen, die die Mutter und die Tochter als Nebenklägerinnen vertritt, wies auf die Gefahren hin, in die der Angeklagte sein verängstigtes Kind brachte. Er sei mit hoher Geschwindigkeit zum Flughafen gefahren. Er habe brennende Molotowcocktails aus dem Auto geworfen und in der Nähe einer Flugzeugtragfläche in die Luft geschossen. Die Vierjährige habe sich während der 18 Stunden in die Hose gemacht. Sie sei nur spärlich bekleidet gewesen und habe gefroren. «Sie wusste nicht, was passiert», sagte Sen. Ihre Tränen habe er nicht gesehen. «Er wollte seinen Willen bekommen, um seine Tochter ging es ihm nicht», stellte Sen fest.

Der Angeklagte habe vor Gericht keine Einsicht gezeigt. Er habe sich zwar zu Anfang des Prozesses bei der Polizei entschuldigt. «Aber er hat sich mit keinem einzigen Wort bei seiner Ex-Frau entschuldigt.» Sie habe einen Alptraum erlebt und sei so verängstigt, dass sie eine Therapie machen müsse. Mutter und Kind würden ihr Leben lang unter der Tat leiden.

Letztes Wort ohne Reue

In seinem letzten Wort erhob der Angeklagte mit lauter Stimme schwere Vorwürfe gegen die deutschen Behörden und seine Ex-Frau. Nach den Worten eines Übersetzers sagte er: «Das Urteil des Familiengerichts - trifft es zu auf Demokratie und auf die Freiheit? Ist es gemäß dem Grundgesetz in Deutschland angepasst oder nicht?» Im Sorgerechtsstreit seien die Tatsachen heruntergespielt worden. «Unser Problem wurde in keinster Weise beantwortet.» Er habe schon am Flughafen gesagt: «Ich will mein Kind nehmen und weg.» Ein Wort der Reue oder des Bedauerns für seine Tat kam ihm nicht über die Lippen. Das Urteil soll am 25. Juni verkündet werden.

© dpa
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