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Frau nach Geburtstagsfeier getötet: Bekannter vor Gericht

Ein Mann und eine Frau schreiben sich harmonische Nachrichten, treffen sich. Dann feiert der Mann Geburtstag, es kommt zu einem Streit. Kurz darauf wird die Frau tot aufgefunden.
Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Nach seiner Geburtstagsfeier in Bremen soll ein 44 Jahre alter Mann eine gleichaltrige Bekannte getötet haben. Am Freitag hat der Prozess wegen Totschlags gegen ihn begonnen. Der Angeklagte äußerte sich am Landgericht Bremen nicht zu den Tatvorwürfen. Auch zu seinem Leben machte er keine Angaben. Dass der mutmaßliche Täter und das spätere Opfer sich kannten, belegen Chatverläufe, die verlesen wurden.

Die Tat soll sich Anfang Mai diesen Jahres in Bremen ereignet haben. Der Anklage nach feierte der 44-jährige Deutsche unter anderem mit der Frau in einem Lokal seinen Geburtstag. Die Schenke soll er verlassen haben, weil er den Eindruck gewonnen habe, dass die Frau Interesse an einem anderen Mann zeigte.

Danach soll er mehrere Stunden lang vor der Wohnung der 44-Jährigen gewartet haben. Laut Staatsanwaltschaft kehrte diese am frühen Morgen nach Hause zurück. Sie habe den Mann in ihre Wohnung gelassen. Dort habe er die Frau ins Gesicht geschlagen, auf einem Bett habe er ihr ein Kopfkissen in das Gesicht gedrückt und sie gewürgt. Erst nach mehreren Minuten habe er von ihr abgelassen. Die Frau erstickte laut Anklage.

Etwa einen Tag, nachdem sie tot in ihrer Wohnung gefunden wurde, nahmen Spezialkräfte der Polizei den Tatverdächtigen in Bremen fest. Eine Obduktion hatte die Aufmerksamkeit auf ein Fremdverschulden gelenkt. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass der Angeklagte sich eine Liebesbeziehung mit der Frau gewünscht habe. Er sei eifersüchtig gewesen.

Einsichten in das Verhältnis des Angeklagten zu der Frau vermittelten Chatverläufe, die im Gerichtssaal verlesen wurden. Diese zeigten, dass sich der Mann und die 44-Jährige bereits vor der Tat kannten. Sie schrieben sich regelmäßig, oft mehrfach am Tag, und verbrachten auch Zeit miteinander. Die Frau holte ihn unter anderem von der Arbeit ab.

Die Unterhaltungen waren stellenweise harmonisch. Regelmäßig sendeten sie sich Bekundungen der Zuneigung. Gelegentlich äußerte sich die Frau ablehnend. Einmal warf sie dem Mann vor, sein Text klinge wie eine Drohung. Manchmal rief er sie binnen Minuten mehrfach an. In der Tatnacht beschuldigte er die Frau per Nachricht, eine sexuelle Beziehung mit einem anderen Mann zu führen.

Das Gericht hat zunächst Termine bis Ende Januar 2024 angesetzt. Der mögliche Nebenbuhler soll sich vor Gericht als Zeuge äußern. Auch weitere Menschen aus dem Umfeld des Opfers sind als Zeugen geladen.

© dpa
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