Beide Männer hatten sich den Ermittlungen zufolge am Abend des Tattages zunächst auf der Straße angerempelt. Seiner Aussage zufolge fühlte sich der Angeklagte dadurch von dem späteren Opfer bedroht. Das Tatgeschehen verlagerte sich daraufhin vom Bürgersteig in die S-Bahn-Station am Hauptbahnhof - dabei soll es immer wieder zu Stichbewegungen in Richtung des Opfers gekommen sein. Schließlich nahmen Sicherheitsmitarbeiter der Bahn und Polizeibeamte den Angreifer fest, der sich in Untersuchungshaft befindet.
Vor Gericht sagte der Angeklagte aus, er habe sich nur zur Wehr gesetzt. Die Schwurgerichtskammer ließ bereits erkennen, dass eine Notwehrsituation wohl nicht in Frage komme. Auch ein Rücktritt vom Tötungsversuch scheide aus, nachdem der Mann erst durch das Eingreifen der Bahnmitarbeiter von weiteren Angriffen auf das Opfer abgebracht werden konnte. Die Strafkammer hat vorerst vier weitere Verhandlungstage bis Ende Januar terminiert.