Der Tat war eine Auseinandersetzung zwischen den Angeklagten und weiteren Fahrgästen in einer U-Bahn vorausgegangen, bei der die Männer die Mitfahrenden bespuckten und beleidigten. Als sie auf einer Treppe auch noch eine Trinkpackung zum Platzen brachten, stellte das spätere Opfer sie zur Rede. Einer der Angeklagten zückte das Messer und stach es dem 35-Jährigen in den Rücken, lebensgefährliche Verletzungen an Arterie und Lunge machten eine Notoperation nötig.
Gleichwohl wurden die Angeklagten nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sie seien vom Tötungsversuch rechtzeitig zurückgetreten, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Schwurgerichtskammer versagte dabei aber auch dem Mitangeklagten die Strafaussetzung zur Bewährung - seine negative Sozialprognose spreche für einen Haftaufenthalt, so das Gericht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.