Nach der Tat im Frankfurter Bahnhofsviertel musste der Angreifer mit Gewalt von Bahnpolizisten vom Opfer getrennt werden. Deshalb kommt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft kein strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch in Betracht. In dem seit Anfang Januar laufenden Verfahren hatte der Angeklagte ein Teilgeständnis abgelegt und behauptet, das Opfer habe ihn zuvor bedroht.
Mann mit Schere attackiert und verletzt
Im Prozess um eine lebensgefährliche Attacke mit einer Schere auf offener Straße hat die Staatsanwaltschaft achteinhalb Jahre Haft für den 28 Jahre alten Angeklagten beantragt. Vor dem Landgericht Frankfurt plädierte die Anklagevertreterin am Freitag auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Nach einem Rempler hatte der Angeklagte seinen Kontrahenten im März vergangenen Jahres mit der Schere angegangen. Die Verteidigung forderte maximal fünf Jahre Haft. Die Schwurgerichtskammer will bereits am Montag (12.00 Uhr) das Urteil verkünden. (AZ 3190 Js 215130/23)
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