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Haftstrafe im Prozess um Autorennen mit Todesopfer gefordert

Mit Tempo 150 rast ein Autofahrer durch ein Wohngebiet. Er verliert die Kontrolle und prallt mit seinem Auto gegen einen anderen Pkw, der Beifahrer stirbt. Die Anklage fordert nun eine lange Haftstrafe.
Justiz
Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Im Prozess um ein illegales Autorennen mit einem Todesopfer hat die Staatsanwaltschaft am Freitag eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten für den angeklagten Autofahrer beantragt. Vor dem Landgericht Frankfurt plädierte die Anklagevertreterin neben dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie Trunkenheit auch noch auf versuchten Mord. Der Angeklagte habe nach dem Unfall den Rettungskräften und der Polizei verschwiegen, dass sich ein schwer verletzter Beifahrer in seinem Wagen befinde. Damit habe er vorausgegangene Straftaten verdecken wollen. Die Verteidigung forderte stattdessen eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung. Die Schwurgerichtskammer will am kommenden Mittwoch das Urteil verkünden.

Der Angeklagte war im November 2019 mit bis zu 150 Kilometern pro Stunde durch eine Straße in Frankfurt-Fechenheim gerast. Nachdem er bei einem Überholversuch ein fahrendes Auto touchiert hatte, verlor der die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte damit ungebremst gegen einen geparkten Wagen. Der Beifahrer starb noch am Unfallort an seinen schweren Verletzungen. Beide Insassen waren nicht angegurtet und erheblich betrunken.

Vor Gericht räumte der Angeklagte den Unfall ein. In seinem Schlusswort sagte er, dass ihm der Vorfall sehr leidtue. Schuld daran sei allein der Alkohol, den er nicht gewohnt sei. Weil der Mann niemals in Untersuchungshaft war, blieben die Akten über Jahre hinweg bei der Staatsanwaltschaft und dem Gericht liegen. Haftsachen haben bei Gericht stets Vorrang. Der Prozess hatte schließlich Mitte Februar begonnen.

© dpa
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