Der Entwurf zur Änderung des Waldgesetzes kam von der FDP, mit dem Ziel, den Bau von Windenergieanlagen in Thüringens Wäldern zu erschweren. Ein generelles Verbot von Windrädern, das bis 2022 galt, war vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als verfassungswidrig gekippt worden.
Angesichts der Rechtsprechung hatte Rot-Rot-Grün rechtliche Bedenken gegen die angestrebte Gesetzesänderung angemeldet. Darauf verwies nun auch Pommer: Die Gesetzgebungskompetenz des Landtages sei in diesem Fall «sowohl im zuständigen Fachausschuss als auch im Ältestenrat vor dem Gesetzesbeschluss in Zweifel gezogen» worden. Ein vom Ältestenrat beim wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegebenes Gutachten konnte wegen fehlender Informationen nicht abgeschlossen werden. «Die Informationen sollen nun von der Landesregierung schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden», heißt es in der Mitteilung des Landtags. Danach werde der wissenschaftliche Dienst das Gutachten unverzüglich fertigstellen. Pommer wolle dann auf Basis des Gutachtens «ohne Zeitverzug entscheiden, ob das Gesetz ausgefertigt und verkündet werden kann», hieß es.