Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Justiz muss tausende Verfahren prüfen

Seit Anfang April ist der Umgang mit Cannabis in Deutschland lockerer. Somit müssen auch in Sachsen-Anhalt viele Verfahren erneut unter die Lupe genommen werden. Der Aufwand ist groß.
Cannabis
Eine Pflanze einer Industriehanf-Sorte wird von violettem Licht beleuchtet. © Fabian Sommer/dpa/Symbolbild

Wegen der Teillegalisierung von Cannabis muss die Justiz in Sachsen-Anhalt Tausende Verfahren und Strafen neu prüfen. «Nach neuester - vorläufiger - Einschätzung dürften in Sachsen-Anhalt mindestens 5085 Verfahren zu sichten sein», teilte ein Sprecher des Justizministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Durch das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April sei bis zum 24. April ein Gefangener entlassen worden. In 14 weiteren Fällen seien Strafen zwar erlassen worden, dies habe aber wegen anderer Taten nicht zu einer Haftentlassung geführt.

Wie lange es dauert, um alle infrage kommenden Verfahren zu prüfen, sei bislang unklar, so der Ministeriumssprecher. Die Staatsanwaltschaften Sachsen-Anhalts seien durch die Überprüfung erheblicher Mehrbelastung ausgesetzt. Schon vor Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes sei damit begonnen worden, Verfahren und Haftsachen auf mögliche Änderungen zu prüfen. Insgesamt wurden in Sachsen-Anhalt den Angaben nach zu Ende März dieses Jahres 1572 Gefangene gezählt.

Bundesweit muss die Justiz Zehntausende Verfahren und Strafen überprüfen. Allein das Justizministerium in Baden-Württemberg sprach von etwa 25.000 Verfahren, die wegen der Amnestieregelung des Bundes für Altfälle neu bewertet werden müssen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den Ländern. In Bayern war die Rede von mehr als 29.000 Akten, in Thüringen von 4500 und in Niedersachsen von 16.000 Verfahren.

Seit dem 1. April dieses Jahres sind der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. Verstöße können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden.

Mit der Teillegalisierung gibt es eine Amnestie für Menschen, die wegen Cannabis-Besitzes in kleineren Mengen strafrechtlich verfolgt wurden. In der Praxis ist das für die Staatsanwaltschaft mitunter mit viel Aufwand verbunden. «Wenn ein Strafvollstreckungsverfahren identifiziert wurde, das von der Rückwirkung betroffen sein könnte, können sich je nach Einzelfall komplexe Folgefragen stellen», sagte Hessens Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk. Das Gericht habe zu prüfen, welche Gesamtstrafe es verhängt hätte, wenn der Besitz von Cannabis nicht berücksichtigt worden wäre.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Sandra Hüller
People news
Sandra Hüller übernimmt Patenschaft für Rettungsschiff
Doom: The Dark Ages: Das musst Du zu Doom 3 aus der Mittelalter-Hölle wissen – Release, Gameplay, Waffen, Handlung & Systemanforderung
Games news
Doom: The Dark Ages: Das musst Du zu Doom 3 aus der Mittelalter-Hölle wissen – Release, Gameplay, Waffen, Handlung & Systemanforderung
Kein Überblick mehr bei American Horror Story? Staffeln 1 bis 12 in der Übersicht
Tv & kino
Kein Überblick mehr bei American Horror Story? Staffeln 1 bis 12 in der Übersicht
Peter Luisi
Internet news & surftipps
KI schreibt Drehbuch - Kino zeigt Film nicht
Pokémon GO: Evoli zu Feelinara, Folipurba & Co. entwickeln
Handy ratgeber & tests
Pokémon GO: Evoli zu Feelinara, Folipurba & Co. entwickeln
Cliff in Pokémon GO besiegen: Die besten Konter im Juni 2024
Handy ratgeber & tests
Cliff in Pokémon GO besiegen: Die besten Konter im Juni 2024
Emre Can
Nationalmannschaft
Nagelsmann scheucht Ersatzspieler: Autogramme für Fans
Eine Frau untersucht Unterlagen
Job & geld
Korrekt abgerechnet? Nebenkostenabrechnung 2023 genau prüfen