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38 Haftstrafen wegen Cannabisgesetz verkürzt

Dass die Cannabis-Teillegalisierung Staatsanwaltschaften Arbeit macht, war klar. Nun liegen neue Zahlen zu verkürzten Strafen, zu überprüfenden Strafakten und zu entlassenen Gefangenen vor.
Graskonsum im Park
Ein Mensch hält einen Joint in der Hand. © Hannes P. Albert/dpa

Nach der Teillegalisierung von Cannabis sind in Rheinland-Pfalz mittlerweile 13 Gefangene wegen eines Straferlasses oder einer verkürzten Gesamtstrafe aus dem Justizvollzug entlassen worden. Verkürzt worden seien Freiheitsstrafen bisher in insgesamt 38 Fällen, teilte das Justizministerium in Mainz auf Anfrage mit. Zu erlassenen Geldstrafen lägen keine Zahlen vor.

Der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit sind seit dem 1. April bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. Verstöße können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden.

Ursprünglich war die Zahl von rund 9800 Strafakten im Land genannt worden, die wegen des Bundesgesetzes angeschaut werden müssen. Mittlerweile ist laut Justizministerium klar, dass in rund 3000 Fällen verhängte Gesamtstrafen eingehender geprüft werden müssen beziehungsweise schon wurden. In vielen Fällen sei die weitere Vollstreckung einer Strafe eingestellt worden, oder es seien Anträge auf Neufestsetzung durch Gerichte gestellt worden, teilte das Justizministerium weiter mit. Teilweise laufe die intensivere Prüfung noch.

Von laufenden Verfahren seien inzwischen zahlreiche eingestellt. Eine «belastbare Schätzung» sei aber landesweit nicht möglich. Leiter der Staatsanwaltschaften berichteten laut Ministerium, dass von einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer pro Fall von einer halben bis zu mehr als einer Stunde ausgegangen werde. Hinzu komme die Arbeit bei den Gerichten. Teils seien Staatsanwältinnen und Staatsanwälte von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt worden, deswegen sei die Bearbeitung laufender Verfahren eingeschränkt.

Die Auswirkungen des Gesetzes würden die Staatsanwaltschaften noch viele Monate, wenn nicht sogar länger belasten, da unter anderem neu festgesetzte Strafen zu normieren sowie Kostenrechnungen zu korrigieren seien, erklärte das Ministerium. Hinzu komme die Löschung von Eintragungen im Bundeszentralregister. «Die neue Rechtslage wirft zudem viele neue Fragen bei der Anwendung des Gesetzes auf, die letztlich durch die Justiz zu entscheiden sein werden.» Eine Landesverordnung zur Umsetzung des Cannabis-Gesetzes in Rheinland-Pfalz wird unter Federführung des Sozialministeriums erarbeitet und soll bis Juli in Kraft sein.

© dpa
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