Der Kreis Wesel werde zeitnah einer «sachkundige Person» den Auftrag erteilen, der die Entnahme vorbehalten sei. Die entsprechende Allgemeinverfügung trete an diesem Donnerstag in Kraft und laufe am 15. Februar 2024 ab.
Die Verfügung regelt auch den Fall, dass versehentlich ein anderer Wolf getötet wird, weil «Gloria» keine auffälligen äußerlichen Erkennungsmerkmale aufweist: In dem Fall dürfe ein weiterer Wolf geschossen werden. Es werde davon ausgegangen, dass sich lediglich ein weiterer Wolf in dem Gebiet aufhält.
Der Kreis geht zudem davon aus, dass die Verfügung noch vor einem Gericht angefochten wird. Wölfin «Gloria» hatte am Niederrhein wiederholt hohe Zäune überwunden und Tiere gerissen. Daraufhin hatte das Land ein Verfahren zum Abschuss des verhaltensauffälligen Tieres eingeleitet.
«Gloria» lebt mit einem Rudel im 2018 ausgerufenen NRW-Wolfsschutzgebiet Schermbeck. Schäfer und Anwohner beklagen seit Jahren, dass die Wölfe bereits zahlreiche Tiere, vor allem Schafe, gerissen hätten und auch die Schutzzäune überwinden.
Nachdem die Wölfin für längere Zeit unauffällig geblieben war, waren dem Tier allein im Zeitraum vom 27. September bis 24. Oktober sechs Vorfälle nachgewiesen worden. 2021 war ein Vorstoß eines Schäfers für einen Abschuss der Wölfin vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf noch gescheitert.