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Wölfin «Gloria» darf vorläufig nicht abgeschossen werden

Die sogenannte Problemwölfin «Gloria» darf laut Gerichtsbeschlüssen vorläufig nicht abgeschossen werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verfügte am Donnerstag, dass dies bis zu seiner Entscheidung über die Eilanträge der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und der Umweltorganisation BUND NRW gelte. Mit den Zwischenverfügungen sollen vollendete Tatsachen verhindert werden.
Wolf
Ein Wolf läuft durch ein Freigehege. © Boris Roessler/dpa

Das Gericht verwies dabei darauf, dass es einerseits um den Schutz einer streng geschützten Art und andererseits um die Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden gehe. Über die Eilanträge selbst soll in der kommenden Woche entschieden werden. Gegen die Beschlüsse ist Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster möglich.

Die Eilanträge und Klagen der beiden Antragssteller richten sich laut Gericht gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel. Dieser hatte am Mittwoch eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der Wölfin mit der offiziellen Kennung GW954f erteilt. Sie hatte am Niederrhein wiederholt hohe Zäune überwunden und Tiere gerissen.

Aus Sicht des BUND NRW, der den Abschuss von «Gloria» gerichtlich verhindern will, ist die Verfügung des Kreises in mehreren Punkten fehlerhaft und nicht ausreichend begründet. So sei nicht genug beachtet worden, dass es sich bei der Wölfin um das einzige reproduzierende Tier in der Region handele und insofern ein Abschuss populationsgefährdend wäre, erklärte der BUND NRW am Donnerstag.

© dpa
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