Der Kreis habe nicht ausreichend dargelegt, dass durch «Gloria» ein erstzunehmender landwirtschaftlicher Schaden drohe, befanden die Düsseldorfer Richter. Das Gericht habe auf Basis der vorliegenden Daten auch keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen können, die eine solche Schadensprognose rechtfertigen könnte. Nach den vorgelegten Unterlagen habe sich «Gloria» nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert.
Gegen die Entscheidung habe man beim Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag in Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium Beschwerde eingelegt, berichtete der Kreis. «Die detaillierte Beschwerde-Begründung wird derzeit in weiterhin enger Abstimmung mit dem Ministerium ausgearbeitet.» Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) hatte sich verwundert über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gezeigt. Nach Auffassung der Landesregierung seien «sehr eindeutig die Voraussetzungen für eine Entnahme gegeben».
In dem Fall steht nach dem Eilverfahren auch noch das sogenannte Hauptsacheverfahren an. Der Wolf ist eine streng geschützte Tierart, das Bundesnaturschutzgesetz verbietet seine Tötung. Dennoch hatte der Kreis eine Ausnahmegenehmigung zur «Entnahme» der Wölfin erteilt, die am Niederrhein wiederholt hohe Zäune überwunden und Tiere gerissen hatte.