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Rückschlag für Prinz Harry bei Klage gegen Verlag

Prinz Harry geht gegen Journalisten vor, weil sie private Informationen über ihn gesammelt haben sollen. Nun gab es eine weitere Entscheidung.
Prinz Harry
Der britische Prinz Harry hat vor Gericht einen Dämpfer erhalten. © Kirsty Wigglesworth/AP/dpa

Prinz Harry und weitere britische Prominente haben bei ihrem juristischen Vorgehen gegen den Verlag News Group Newspapers (NGN, «The Sun») wegen illegaler Informationsbeschaffung einen Rückschlag erlitten. Die Klage darf nicht auf den damaligen Verlagschef Rupert Murdoch ausgeweitet werden, wie ein Gericht in London entschied.

Der Richter sagte, die Klagen gegen prominente Ziele wie Murdoch und andere NGN-Führungskräfte würden den Fall nicht wesentlich voranbringen. NGN begrüßte das Urteil. Dem Verlag gehörte das Revolverblatt «News of the World». Die Wochenzeitung wurde 2011 eingestellt angesichts zahlreicher Anschuldigungen, dass Reporter die Telefone von Prominenten, aber auch anderer Menschen gehackt hätten.

Die Anwälte der Prominenten hatten argumentiert, Murdoch habe schon 2004 über illegale Aktivitäten Bescheid gewusst, aber bei den Anschuldigungen «ein Auge zugedrückt», während er bei dem Verlag eine «Kultur der Straflosigkeit» beaufsichtigt habe. Deshalb sollte der Fall nach der Veröffentlichung neuer Informationen ausgeweitet werden.

Der 39-jährige Harry wirft NGN vor, etwa mithilfe des Abhörens von Mailboxen illegal private Informationen über ihn gesammelt zu haben, seit er neun Jahre alt war. Das weist der Verlag zurück. Der Prozess soll im Januar 2025 beginnen. Der Richter entschied, dass der jüngere Sohn von König Charles III. keine neuen Vorwürfe aus den Jahren 1994, 1995 und 2016 vorbringen dürfe. Er dürfe aber grundsätzlich Details ändern, um Journalisten und Privatermittler zu nennen sowie Vorwürfe der Abhörung von Festnetz-Voicemails vorzubringen.

Harry geht seit Längerem gegen britische Boulevardmedien vor, denen er Bespitzelung vorwirft. Dabei wurde ihm teilweise recht gegeben und Schadenersatz zugesprochen.

© dpa
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