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Kein Vergleich in Missbrauchsklagen gegen Bistum

In drei Zivilverfahren geht es um Entschädigung für erlittenen sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche. Die angeregte Einigung kommt nicht zustande. Nun ist das Gericht am Zug.
Das Justizzentrum mit Landgericht in Aachen
Das Justizzentrum mit Landgericht in Aachen. © Oliver Berg/dpa

In drei Zivilprozessen zum Thema Missbrauch vor dem Landgericht Aachen gibt es keine gütliche Einigung zwischen den Klägern und dem Bistum Aachen. «In keinem Verfahren ist ein Vergleich zustande gekommen», teilte das Landgericht am Mittwoch mit. Das Gericht hatte vorgeschlagen, die Verfahren jeweils durch Zahlung einer Vergleichssumme zu beenden. In allen Fällen ging es um Jahrzehnte zurückliegende Fälle von Missbrauch durch katholische Geistliche. Alle Parteien hatten zugesagt, den Vorschlag zu prüfen. Das Gericht will seine Entscheidungen am 2. Juli verkünden.

Dem Vorschlag der 12. Zivilkammer gemäß sollte das Bistum in den einzelnen Fällen 110.000 Euro, 100.000 Euro sowie in einem dritten Fall zwischen 20.000 und 25.000 Euro zahlen. Die drei Kläger hatten das Bistum Aachen auf Zahlung von teils mehreren Hunderttausend Euro verklagt. Alle haben bereits in unterschiedlicher Höhe Gelder der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen der Deutschen Bischofskonferenz erhalten. Ein Kläger hatte 80.000 Euro, ein weiterer 35.000 Euro und der dritte 10.000 Euro bekommen.

Die Fälle liegen Jahrzehnte zurück. In einem Fall ging es um langjährigen sexuellen Missbrauch eines Jungen in den 1970er Jahren. Der 60 Jahre alte Kläger war bei der Verhandlung Mitte Mai anwesend. Ein weiterer Fall betraf einen damals 17-Jährigen im Jahr 1990, der in der Verhandlung nicht anwesend war und der nach Angaben seiner Anwältin psychisch schwer beeinträchtigt ist. Der dritte Kläger war als Messdiener missbraucht worden. Die etwa 200 Fälle hätten sich in den 1960er Jahren im Pfarrhaus, im Auto des Kaplans und auf Urlaubsreisen ereignet, schilderte er.

© dpa
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