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Zeugin will Christian B. als Täter erkennen

Eine Zeugin ist sich sicher, dass der im Fall Madeleine McCann mordverdächtige Christian B. ihr vor 17 Jahren am Strand auflauerte. Knapp einen Monat später verschwand Maddie ganz in der Nähe.
Prozess gegen Christian B.
Der Angeklagte Christian B. kommt mit Handschellen in den Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig. © Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa

Im Prozess wegen sexuellen Kindesmissbrauchs gegen den auch im Fall Madeleine McCann mordverdächtigen Christian B. hat eine Zeugin den Angeklagten als Täter für einen sexuellen Übergriff auf sie an einem portugiesischen Strand im Jahr 2007 wiedererkannt. «Ich bin mir sehr sehr sicher», sagte die heute 27-jährige Frau am Dienstag im Landgericht Braunschweig. «Er hat gegrinst – er hat uns alle angegrinst», sagte sie über die Szene, die damals wohl mehrere Kinder miterlebten. Laut Anklage soll der 47-jährige Deutsche dem damals zehnjährigen Mädchen hinter einem Felsloch aufgelauert, es mit einer Hand gepackt und mit der anderen Hand masturbiert haben. 

In der Vernehmung verwies die Zeugin auf ein «signifikantes Grinsen», das sie als «schmierig» beschrieb. Sie habe damals mit ihrem Bruder und befreundeten Kindern am Stand gespielt, als sie einen nackten Mann gesehen hätten. Nach ihrem Bericht war sie einen kurzen Moment allein, als der Mann ihr Handgelenk griff und sie nach ihrem Namen fragte. «Als er fertig war, hat er mich direkt losgelassen», sagte die Zeugin. 

Die mutmaßliche Tat an einem Strandabschnitt von Salema im Distrikt Faro ist in dem Braunschweiger Prozess als sexueller Missbrauch von Kindern angeklagt. In dem Prozess werden dem mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter insgesamt drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen. Großes Interesse erweckt das Verfahren, weil der Angeklagte auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung. Insgesamt gilt die Unschuldsvermutung. 

Viele Jahre nach dem Übergriff sei das Bundeskriminalamt (BKA) auf sie zugekommen, erklärte die Zeugin. 2020 habe sie dann den Zeugenaufruf in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY ... ungelöst» gesehen, in dem überraschend öffentlich bekanntgeben wurde, dass ein deutscher Sexualstraftäter unter Verdacht steht, die dreijährige Maddie entführt und getötet zu haben. Der Bericht habe wegen der gezeigten Fotos ihr Interesse geweckt. Sie habe im Internet nach weiteren Bildern recherchiert und ihn dann auf einigen eindeutig wiedererkannt, berichtete die Zeugin der Strafkammer in Braunschweig. 

Sie beschrieb einen Täter mit schlanker Statur und blonden Haaren. Dazu berichtete sie über vorstehende Vorderzähne, eine längliche Kopfform, einige Muttermale und eben ein schmieriges Grinsen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft schilderte die Zeugin das Wiedererkennen des Angeklagten auf verschiedenen Bildern sehr differenziert. Die Verteidigung sprach von geringer Beweiskraft. Es handele sich durch die vielen Fotos um wiederholendes Erkennen, das schlicht wertlos sei. 

© dpa
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