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Prozess gegen Christian B.: Ermittlungsarbeit kritisiert

Dem auch im Fall Maddie Verdächtigen Christian B. werden in einem anderen Verfahren Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch vorgeworfen. An den Ermittlungen gibt es im Prozess aber reichlich Kritik.
Prozess gegen Christian B.
Der Angeklagte Christian B. kommt in den Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig. © Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa

Im Prozess gegen Christian B. wegen fünf schwerer Straftaten hat die Verteidigung die Ermittlungsarbeit in mehreren Fällen kritisiert. Gegen die Verwertung von Inhalten auf einer Festplatte legte Anwalt Friedrich Fülscher daher Widerspruch ein. Der Datenträger sei von deutschen Ermittlern in Portugal nicht ordnungsgemäß sichergestellt worden, sagte er am Donnerstag in Braunschweig.

Dort steht der 47-jährige Deutsche seit Februar vor dem Landgericht, weil ihm drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern vorgeworfen werden. Großes Interesse erweckt das Verfahren aber vor allem, weil der Angeklagte auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung und es gilt die Unschuldsvermutung.

Am Donnerstag sagte ein BKA-Beamter als Zeuge aus, der in mehrere Ermittlungsstränge involviert ist - unter anderem zu zwei mutmaßlichen Vergewaltigungen, die Zeugen auf Videos gesehen haben wollen. Beide wollen den Angeklagten in den Filmen erkannt haben. Der Verbleib der Videos ist aber unklar und die Opfer konnten bisher nicht ermittelt werden.

In den Versionen der beiden Zeugen gibt es aber Abweichungen. «Sich aufdrängende Fragen zu Unterschieden wurden aber nicht gestellt», kritisierten die Verteidiger. Widersprüche seien nicht abgefragt worden.

Beispielsweise gehen die geschätzten Altersangaben der Zeugen zu einem Opfer weit auseinander. Unklar blieb auch, ob die Frau in dem Video eher Italienisch oder Englisch sprach. Auf Nachfrage der Richterin gab der Ermittler an, dazu sei dazu nicht genauer nachgefragt worden.

Auch für die Befragung einer Zeugin, die den Angeklagten als Täter für einen sexuellen Übergriff auf sie an einem portugiesischen Strand im Jahr 2007 wiedererkannt haben will, gab es Kritik. Weil Nachfragen aus Sicht der Richterin nicht an den zu erwartenden Stellen im Protokoll auftauchen, fragte sie: «Glauben sie, dass Ihre Vernehmung richtig protokolliert ist».

Die Verteidiger monierten zudem die Auswahl der Personenbilder, die dem mutmaßlichen Opfer vorgelegt wurden. Sie zeigten sich auch verwundert darüber, dass der Frau später gesagt wurde, auf welchem Bild der Verdächtige zu sehen sei.

Der Prozess wird nach einer längeren Pause am 25.6. fortgesetzt.

© dpa
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