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Bürgermeisterwahl ungültig: Amtsinhaberin geht in Berufung

Hat Bad Gandersheims Bürgermeisterin Franziska Schwarz im Wahlkampf zu ihrer Wiederwahl die Neutralitätspflicht verletzt? Ja, meint ein Gericht. Jetzt äußert sich die SPD-Politikerin dazu.
Bad Gandersheim
Blick auf Bad Gandersheim mit dem Auepark im Vordergrund. © Swen Pförtner/dpa

Nachdem ein Gericht die Bürgermeisterwahl von Bad Gandersheim für ungültig erklärt hat, will die Amtsinhaberin in Berufung gehen. Das teilte Bürgermeisterin Franziska Schwarz (SPD) am Dienstag mit. Das Verwaltungsgericht Göttingen verpflichtete den Stadtrat in einem Urteil Anfang März dazu, die Bürgermeisterwahl für ungültig zu erklären. Amtsinhaberin Schwarz habe in den letzten Wochen des Wahlkampfes ihre Neutralitätspflicht verletzt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Amtsinhaberin hatte bereits angekündigt, die Geschäfte bis zur Rechtskraft des Urteils weiterzuführen.

In dem Gerichtsverfahren ging es um sogenannte Gespräche über den Gartenzaun, bei denen Schwarz als Bürgermeisterin alle 15 Ortschaften besuchte. Sie sei dabei nicht «offen als Privatperson und Wahlkämpferin in eigener Sache aufgetreten», begründete das Gericht unter anderem seine Entscheidung. Zudem seien «erkennbar wahlkampfrelevante Themen zum Gegenstand gemacht» worden. Schwarz pocht darauf, dass es sich bei den Gesprächen um rein dienstliche Termine als Bürgermeisterin gehandelt habe.

Sie habe das Angebot 2020 geschaffen, als aufgrund der Corona-Pandemie andere Begegnungs-Veranstaltungen nicht möglich gewesen seien. «Die «Gespräche über den Gartenzaun» habe ich auch in den Folgejahren fortgeführt, weil die Nachfrage dazu aus den Dörfern selbst kam», sagte Schwarz. Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen bedeute das, dass sich Amtsinhaber «in den letzten sechs Wochen vor der Wahl draußen möglichst nicht blicken lassen sollten», argumentierte die Bürgermeisterin. Sonst liefen sie Gefahr, dass die Wahl später wegen angeblicher Verletzung des Neutralitätsgebots angefochten werde.

Sie haben immer strikt darauf geachtet, dienstliche Veranstaltungen und privaten Wahlkampf zu trennen. «Mit dem Urteil sehe ich meine Arbeit und meine Reputation als Bürgermeisterin in einer Weise beschädigt, die ich nicht so nicht stehen lassen will», sagte Schwarz. Weiter kritisierte sie, dass es seit dem Urteil in den sozialen Medien viele Hassbotschaften gegen sie und Mitarbeiter der Verwaltung gebe.

Schwarz vereinigte Ende September 2021 bei der Stichwahl um das Amt der Bürgermeisterin 57,27 Prozent der Stimmen auf sich. In der südniedersächsischen Kurstadt leben nach Behördenangaben etwa 11.000 Menschen. Regulär würde die nächste Kommunalwahl in Bad Gandersheim 2026 stattfinden.

© dpa
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