Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Fingerabdrücke auf Perso rechtmäßig - neue Verordnung nötig

Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss inzwischen auf dem Amt Fingerabdrücke abgeben. Der EuGH sieht darin kein Problem - gibt der EU aber trotzdem Hausaufgaben auf.
EuGH zu Fingerabdrücken auf Personalausweisen
Ein Fingerabdruck wird von einem Mann in einem Büro genommen. © Paul Zinken/dpa

Fingerabdrücke dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf Personalausweisen gespeichert werden. Das Privatleben und die personenbezogenen Daten würden dabei trotzdem genügend geschützt, entschied das höchste europäische Gericht am Donnerstag in Luxemburg. Allerdings stütze sich die Verordnung, die die Speicherung regele, auf eine falsche Rechtsgrundlage. Deswegen erklärten die Richter sie für ungültig. Bis maximal zum 31. Dezember 2026 darf die Verordnung aber noch wirksam sein, damit die EU genug Zeit hat, eine neue Verordnung mit der richtigen Rechtsgrundlage zu erlassen.

Seit mehr als zwei Jahren ist in der Bundesrepublik jeder verpflichtet, beim Beantragen eines neuen Personalausweises seine Fingerabdrücke im Einwohnermeldeamt abnehmen zu lassen. Deutschland hat damit eine Verordnung der EU umgesetzt. Die Abdrücke werden laut Bundesinnenministerium nur auf dem Ausweis selber gespeichert, nicht aber in einer zentralen Datenbank.

Vor einem Wiesbadener Gericht beanstandete ein Deutscher, dass ihm kein neuer Personalausweis ohne Fingerabdrücke ausgestellt wird. Das Gericht legte den Fall dem EuGH vor. Der sollte klären, ob die Speicherung von zwei Fingerabdrücken gegen das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten verstößt.

Das verneinten die Richter nun am Donnerstag. Zwar würden die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz der personenbezogenen Daten eingeschränkt. Dies sei allerdings gerechtfertigt, weil damit die Herstellung von gefälschten Ausweisen und Identitätsdiebstahl bekämpft werden könne. Außerdem ermögliche es EU-Bürgern, ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU leichter auszuüben.

Allerdings stütze sich die zugrunde liegende Verordnung auf die falsche Rechtsgrundlage, teilten die Richter mit. Das habe zur Folge gehabt, dass nicht das korrekte Gesetzgebungsverfahren angewandt wurde. Es brauche unter anderem Einstimmigkeit unter den EU-Ländern. Daher erklärte das Gericht die Verordnung für ungültig. Weil das aber «schwerwiegende negative Folgen für eine erhebliche Zahl von Unionsbürgern und für ihre Sicherheit» haben könnte, bleibt die Verordnung dem Urteil zufolge wirksam, bis eine neue Verordnung erlassen wurde. Dafür setzten die Richter eine Frist bis zum 31. Dezember 2026. Über den konkreten Fall muss nun das Gericht in Wiesbaden entscheiden.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Cameron Diaz
People news
Cameron Diaz steht nach 10 Jahren wieder vor der Kamera
Heidi Klum
People news
«GNTM»: Sara und Aldin tanzten nicht gut genug
Tourauftakt von Sasha
Musik news
Bunte Show über sein Leben: Sasha begeistert in Hamburg
Meta
Internet news & surftipps
EU-Kommission: Verfahren gegen Facebook-Mutterkonzern Meta
Phishing
Internet news & surftipps
Viele können Phishing-Mails nicht sicher erkennen
Eine flächendeckende Handyversorgung? Telekom-Chef ist skeptisch
Internet news & surftipps
Flächendeckend gutes Handynetz? Telekom-Chef ist skeptisch
Michael Ballack
Nationalmannschaft
Ballack: «Reibung rausgenommen» ohne Hummels und Goretzka
Zwei Nacktschnecken kriechen über einen Gartenzwerg
Wohnen
Drei Tipps gegen Nacktschnecken im Garten